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Vollzug

Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Chemikaliengesetzes und des Biozid-Produkte-Gesetzes erfolgt in mittelbarer Bundesverwaltung. Das bedeutet, dass für den Vollzug der Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes zuständig ist.

Durch eine angemessene Anzahl von Überprüfungen nach dem ChemG, dem BiozidG und deren Verordnungen sowie dem entsprechenden EU-Recht soll die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen im Land Salzburg durchgesetzt werden. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der oben angeführten Ziele geleistet werden.



Rückfragen: Rudolf Kaufmann, DW 4611