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Was ist bei Giften zu beachten?

Unter Gifte werden Stoffe und Zubereitungen verstanden, die als sehr giftig oder giftig einzustufen sind. Gifte sind durch folgende Gefahrensymbole und –bezeichnungen zu kennzeichnen:

Symbol - Sehr giftig         Symbol - Giftig

Zusätzlich muss einer der folgenden Warnhinweise auf der Kennzeichnung und im Sicherheitsdatenblatt aufscheinen:

  • "Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut“ (R 26/27/28)
  • "Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut“ (R 23/24/25)
  • "Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken“ (R 39/26/27/28)
  • "Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken“ (R 39/23/24/25)
  • "Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken“ (R 48/23/24/25)

wobei aber nur die jeweils zutreffenden Aufnahmewege angeführt werden.

Produkte, die aufgrund ihrer krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Wirkung mit den oben angeführten Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden müssen, sind keine Gifte im Sinne der Giftverordnung.


Formulare und Merkblätter

Download pdf Antrag auf Giftbezugsbewilligung

Download pdf Merkblatt für Antrag auf Giftbezugsbewilligung

Download pdf Antrag auf Giftbezugsbestätigung (Gemeindekläranlagen, Reinhalteverbände)

Download pdf Merkblatt Giftverwendung



Rückfragen: Rudolf Kaufmann, DW 4611