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CLP-Verordnung

Am 20.1.2009 ist die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, (EG) Nr. 1272/2008 idgF in Kraft getreten (CLP-V). Mit dieser Verordnung wurde in der EU das "Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals" (GHS) übernommen, welches durch Gremien der Vereinten Nationen ausgearbeitet wurde. Ziel von GHS ist es, weltweit eine einheitlliche Grundlage zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowohl im Gefahrgutrecht als auch im Chemikalienrecht zu schaffen.

Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung werden nun schrittweise die alten Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsbestimmungen durch die neuen Bestimmungen ersetzt:
Reinstoffe müssen spätestens ab dem 1.12.2010 und Stoffgemische spätestens ab dem 1.6.2015 den Bestimmungen der CLP-Verordnung gehorchen.


Einstufung gemäß CLP-V in folgende Gefahrenklassen:

  • Explosive Stoffe
  • Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff
  • Entzündbare Gase
  • Entzündbare Aerosole
  • Oxidierende Gase
  • Gase unter Druck
  • Entzündbare Flüssigkeiten
  • Entzündbare Feststoffe
  • Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
  • Pyrophore Flüssigkeiten
  • Pyrophore Feststoffe
  • Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
  • Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Oxidierende Flüssigkeiten
  • Oxidierende Feststoffe
  • Organische Peroxide
  • Korrosiv gegenüber Metallen
  • Akute Toxizität
  • Ätz- / Reizwirkung auf die Haut
  • Schwere Augenschädigung / Augenreizung
  • Sensibilisierung der Atemwege / Haut
  • Keimzellmutagenität
  • Karzinogenität
  • Reproduktionstoxizität
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
  • Aspirationsgefahr
  • Gewässergefährdend
  • Die Ozonschicht schädigend

In der Kennzeichnung werden die früheren R-Sätze (Gefahrenhinweise) und S-Sätze (Sicherheitsratschläge) durch die H- und P-Sätze ersetzt.

Weiters sind folgende neue Gefahrensymbole in der Kennzeichnung zu verwenden:

Gefahrensymbole


Weitere Informationen und Auskünfte unter: REACH-Helpdesk



Rückfragen: Rudolf Kaufmann, DW 4611