Biozid-Produkte
Mit 1. Oktober 2000 trat das Biozid-Produkte-Gesetz (BGBl. I Nr. 105/2000) in Kraft.
Biozid-Produkte sind chemische oder biologische Wirkstoffe oder Zubereitungen zur Abschreckung oder Zerstörung schädlicher Organismen. Ziel des Biozid-Produkte-Gesetzes ist es - in Umsetzung der europäischen Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG - ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren sowie ein Meldeverfahren für Biozid-Produkte zu etablieren. Das Gesetz beinhaltet u.a. spezielle Kennzeichnungs- und Werbebestimmungen für Biozid-Produkte.
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