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Chemikalien

Rechtliche Grundlagen

Chemikalien sind in fast allen Bereichen des täglichen Lebens anzutreffen. Deshalb müssen an die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien hohe Anforderungen gestellt werden. Der sachgemäße Umgang mit Chemikalien darf keine Gefahr für die Gesundheit des Menschen und für die Umwelt darstellen.

Ein sachgerechter Umgang jedoch setzt Kenntnis der möglichen Gesundheitsgefahren voraus, die von einer Chemikalie ausgehen. Um zu definieren, wie der "sachgemäße Umgang" mit einer bestimmten Chemikalie auszusehen hat, muss man die Eigenschaften dieser Chemikalie kennen und wissen, ab welchen Konzentrationen diese Eigenschaften die Gesundheit des Menschen nachteilig beeinflussen. Mit Hilfe dieses Wissens kann man den chemischen Stoff , sofern die Untersuchungen der Eigenschaften dies erbracht haben, z.B. als "sehr giftig", "ätzend", "reizend", "erbgutverändernd", "fortpflanzungsgefährdend" oder "krebserzeugend" einstufen. Um den Verbraucher zu informieren, werden die Chemikalien entsprechend ihrer Eigenschaften gekennzeichnet sowie Konzentrationsgrenzen und Anwendungshinweise vorgeschrieben oder der Kontakt mit der Chemikalie ganz verboten.

Stand: 11.03.2010
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Rückfragen: Rudolf Kaufmann, DW 4611
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