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Umweltinspektionen

Auf europäischer Ebene ist ein Umweltinspektionssystem von Betriebsanlagen durch eigene Umweltinspektorate weit verbreitet. In Österreich existiert hingegen ein Überwachungssystem, das stark auf die Eigenüberwachung bzw. Kontrolle durch die Betriebe selbst (oder beauftragte externe Stellen) zurückgreift.

Auf Grund der Vergleichbarkeit von Umweltinspektionen innerhalb der EU wurde im April 2001 eine Empfehlung des Rates über Mindestanforderungen von Umwelt-inspektionen (UI) herausgegeben. Von dieser Regelung sind alle Anlagen betroffen, die unter Gemeinschaftsrecht fallen. Wesentliche Inhalte sind:

  • Die Planung von UI
  • Die Durchführung von Überprüfungen vor Ort
  • Die Berichterstellung nach jeder Überprüfung
  • Gesamtbericht

Die Planungen und Gesamtberichte mit den wichtigsten Ergebnissen der Betriebs-überprüfungen sollen öffentlich zugänglich sein. Da in Österreich  keine Umwelt-inspektorate existieren, müssen die Anforderungen für diese Überprüfungen mit den bestehenden Strukturen bewältigt werden.

Im Rahmen einer Länderarbeitsgruppe wurde ein Konzept für die Umsetzung der wichtigsten Inhalte der Empfehlung erarbeitet. In Salzburg wurde eine Umweltinspektionsplanung für 2003 erstellt und sind bereits erste Überprüfungen (größtenteils von Sachverständigen der Abteilung Umweltschutz) im Auftrag der zuständigen Behörden durchgeführt worden.

Die Ergebnisse der Überprüfungen werden in einem Jahresbericht zusammengestellt.



Rückfragen: Günter Dussing, DW 4548