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Aufgaben der Sachverständigen

Neben der Schwerpunkttätigkeit „Erstellen von Gutachten" in Genehmigungs-verfahren sind die Sachverständigen noch mit weiteren Aufgaben betraut:

  • Erarbeitung von Grundlagen im Umweltschutz (zum Beispiel für ökologisches Bauen)
  • Begutachtungen von Regelungsvorhaben (Gesetze, Normen, etc.)
  • Planung und Durchführung von Erhebungs- und Überprüfungsprogrammen (zum Beispiel Untersuchungen von Altlasten)
  • Durchführung von Messungen und Untersuchungen
  • Teilnahme an der chemisch-umwelttechnischen Rufbereitschaft für Unglücksfälle mit chemischen Produkten, Brände, etc.
  • Informationen für die Öffentlichkeit und Auskünfte für die Bürger
  • Mitwirkung in internationalen Arbeitsprogrammen, insbesondere der Europäischen Union
  • Durchführung von Überprüfungen von Anlagen (Umweltinspektionen)


Rückfragen: Günter Dussing, DW 4548