Integrierte Betrachtung
Für bestimmte Verfahren ist eine so genannte integrierte Betrachtung der Umweltauswirkungen gefordert. Diese betreffen folgende Verfahren:
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- Strategische Umweltprüfung (SUP)
- Genehmigung von IPPC-Anlagen (gemäß Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
Dabei sind die Umweltauswirkungen eines Vorhabens (oder eines Plans/Programms im Falle der SUP) in einer gesamthaften Weise zu bewerten. Dazu ist eine medien- bzw schutzgutübergreifende Betrachtung der Umweltauswirkungen in einer multidisziplinären Art erforderlich (integrierter Ansatz). Dabei sind eine Reihe ausdrücklich vorgegebener Schutzgüter und Schutzinteressen sowie fachliche Kriterien zu berücksichtigen.
Für weitere Details wird auf die Homepage des Lebensministeriums sowie des Umweltbundesamtes verwiesen.
Leitfäden und Checklisten zum Download

