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Die Sachverständigentätigkeit

Der Sachverständigendienst für Chemie und Umwelttechnik bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeiten des Referats 16/03, wobei verschiedene Fachbereiche bearbeitet werden.

Die einzelnen Sachverständigen werden hauptsächlich in Genehmigungsverfahren nach dem Gewerberecht, Wasserrecht, Abfallrecht und UVP-Gesetz eingesetzt. In Einzelfällen erfolgt auch eine Befassung mit raumordnungs- und baurechtlichen Angelegenheiten sowie mit dem Bergbau. Weiters werden gefahrengeneigte Betriebsanlagen (Seveso-II-Richtlinie) sachverständig hinsichtlich der sicherheitstechnischen Anforderungen beurteilt. In komplizierten Verfahren wird zusätzlich die Sachverständigenkoordination wahrgenommen (zum Beispiel IPPC-Richtlinie).


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Stand: 12.03.2010
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Rückfragen: Günter Dussing, DW 4548
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