Kundmachung: Umweltverträglichkeitsgutachten Brennelementebehälterlager in Temelín, Tschechien
Gemäß § 10 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl.Nr.697/1993, zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.14/2005, wird kundgemacht:
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenz¬überschreitenden Rahmen das Umweltverträglichkeitsgutachten für das Vorhaben der Errichtung eines Lagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Gelände des Kernkraftwerkes Temelín übermittelt.
Projektwerberin ist die ČEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53 Praha 4.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht mit Beteiligung Österreichs nach dem Gesetz Nr.100/2001 Slg. durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Das Umweltverträglichkeitsgutachten einschließlich Übersetzung liegt vom 28.6.2005 bis 13.7.2006 an folgendem Ort auf:
•Amt der Salzburger Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Umweltschutz, Michael-Pacher-Straße 36, III. Stock, Zimmer-Nr. 3094, 5020 Salzburg
In diese Unterlagen kann in dieser Zeit von jedermann während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage des Umweltbundesamtes, www.umweltbundesamt.at, sowie auf der Homepage der Salzburger Landesregie¬rung, www.salzburg.gv.at/umweltschutz abrufbar.
Zum Vorhaben kann jedermann bis 27.7.2005 schriftliche Stellungnahmen an das Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 16 Umweltschutz, Postfach 527, 5010 Salzburg, richten. Diese werden an die tschechische Behörde weiter geleitet.
Für die Landesregierung:
Dr. Constanze Sperka-Gottlieb
Dokumentenübersicht:
Anschreiben an das Lebensministerium
Gutachten deutsche Übersetzung
Beilage III, hypothetischer Terrorangriff
Temelin Erörterung des UVP-Gutachtens
Umweltverträglichkeitsgutachten Brennelementbehälterlager in Temelín, Tschechien
UVP-Standpunkt des tschechischen Umweltministeriums; Brennelementebehälterlager in Temelin, Tschechien
Amt der Salzburger Landesregierung Salzburg, am 19.12.2005
Zahl 21602-38/165-2005
Kundmachung
UVP-Standpunkt des tschechischen Umweltministeriums
Brennelementebehälterlager in Temelín, Tschechien
Gemäß § 10 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl.Nr.697/1993, zuletzt geändert durch BGBl.I Nr.14/2005, wird kundgemacht:
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen den UVP-Standpunkt des Umweltministeriums für das Vorhaben der Errichtung eines Lagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Gelände des Kernkraftwerkes Temelín übermittelt.
Der Standpunkt einschließlich Übersetzung liegt vom 19.12.2005 bis 13.1.2006 an folgendem Ort auf:
- Amt der Salzburger Landesregierung, Kanzlei der Abteilung Umweltschutz, Michael-Pacher-Straße 36, III. Stock, Zimmer-Nr. 3094, 5020 Salzburg
In diese Unterlagen kann in dieser Zeit von jedermann während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage des Umweltbundesamtes, www.umweltbundesamt.at, sowie auf der Homepage der Salzburger Landesregierung, www.salzburg.gv.at/umweltschutz abrufbar.
Für die Landesregierung:
Dr. Constanze Sperka-Gottlieb
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UVP-Standpunkt in Deutsch (310 KB)
UVP-Standpunkt in Tschechisch (22 MB)

