Förderung Altlastensanierung
Für die Finanzierung der Altlastensanierung werden öffentliche Gelder vom Bund zur Verfügung gestellt. Die rechtliche Grundlage dafür ist Altlastensanierungsgesetz sowie das Umweltförderungsgesetz.
Grundsätzliche Voraussetzung für eine mögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln ist die Ausweisung als Altlast mit Festlegung einer Prioritätenklasse.
Förderungsanträge können beispielsweise von Gemeinden, Abfallverbänden, Sanierungspflichtigen oder Liegenschaftseigentümern an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH eingereicht werden.
Näheres zum Ausmaß der förderungsfähigen Kosten, die im Wesentlichen von der Prioritätenklasse, der Kategorie des Förderwerbers und des für die Verschmutzung Verantwortlichen abhängig sind, finden sich in den Förderungsrichtlinien 2008.

