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Registrierte Altablagerungen und Altstandorte

Folgende Gründe können vorliegen, dass nicht alle Altablagerungen und Altstandorte den Status einer Verdachtsfläche oder Altlast erreichen:

  • Die Fläche wurde noch nicht bewertet.
  • Die Fläche kann aufgrund fehlender Erhebungsdaten nicht erstabgeschätzt werden.
  • Die Erstabschätzung hat ergeben, dass keine erheblichen Gefährdungen ausgehen.
  • Die Gefährdungsabschätzung hat ergeben, dass keine erheblichen Gefährdungen ausgehen.
  • An einer Verdachtsfläche wurden bereits Sicherungsmaßnahmen vorgenommen.

Auch registrierte Altablagerungen und Altstandorte können aus Sicht der Raumordnung oder des Grundstücktransfers relevant sein, weswegen dazu auf Anfrage Auskunft erteilt wird.