Altlastenbearbeitung im Bundesland Salzburg

Abbildung: Ablaufschema Vollzug Altlastensanierungsgesetz
Erläuterungen zum Ablaufschema:
Rechtliche Grundlage ist das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), Bundesgesetzblatt Nr. 299 vom 1.Juli 1989, in der jeweils gültigen Fassung.
- Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten
Alle zu einer Altablagerung und eines Altstandortes verfügbaren Unterlagen und Informationen über Lage, Charakterisierung des Standortes, Geologie und Hydrogeologie, Schutzgebiete, vorhandene Untersuchungen und Rechtssituation werden von der Umweltschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung gesammelt, dokumentiert und an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft übermittelt. - Erstabschätzung
Unter Verwendung der Ergebnisse der Erhebung nimmt das Umweltbundesamt Wien im Zuge der Erstabschätzung eine fachliche Beurteilung der weiteren Vorgangsweise vor. Insbesondere wird die Notwendigkeit von Voruntersuchungen festgestellt. - Verdachtsflächenkataster
Wird eine mögliche erhebliche Umweltbeeinträchtigung und –gefährdung durch die Erstabschätzung festgestellt, wird die Fläche im Verdachtsflächenkataster registriert. Können davon keine erheblichen Gefahren ausgehen, wird die Fläche lediglich im Verzeichnis der Altablagerungen und Altstandorte registriert.
Das Umweltbundesamt führt das österreichweite Verdachtsflächenkataster. Darüber hinaus sind bei der Umweltschutzabteilung des Landes Salzburg die Salzburger Altlasten und Verdachtsflächen registriert. Deren Lage wird über SAGIS (Salzburger Geographisches Informationssystem) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. - Voruntersuchungen
Für im Kataster eingetragene Verdachtsflächen kann das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Voruntersuchungen in Auftrag geben. Das Untersuchungsprogramm wird vom Umweltbundesamt vorgeschlagen, die Abwicklung des Untersuchungsprojektes erfolgt durch die Umweltschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung. Finanziert werden die Projekte aus den Altlastenbeiträgen, die beispielsweise bei der Deponierung von Abfällen eingenommen werden.
Ziel dieser Standortuntersuchungen ist das Erkennen und die Charakterisierung des Schadstoffpotentials und der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Schutzgüter. Dabei kommen beispielsweise hydrogeologische Untersuchungen, analytische Wasser- und Feststoffuntersuchungen, Bodenluftuntersuchungen oder geophysikalische Methoden zum Einsatz. - Gefährdungsabschätzung
Grundlage für die Beurteilung durch das Umweltbundesamt sind die Ergebnisse der Standortuntersuchungen. Im Falle einer Umweltbeeinträchtigung oder –gefährdung wird die Verdachtsfläche als Altlast festgestellt und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als solche ausgewiesen.
Wird keine Umweltbeeinträchtigung oder –gefährdung ermittelt, wird die Fläche entweder aus dem Verdachtsflächenkataster gestrichen oder zur Beobachtungsfläche erklärt, und somit längere Zeit durch Untersuchungen unter Beobachtung gehalten. - Altlastenatlas
Verzeichnis aller Altlasten Österreichs beim Umweltbundesamt entsprechend der Ausweisung in der Altlastenaltas-Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Die Eintragung in die Altlastenatlas-Verordnung stellt auch die grundsätzliche Voraussetzung für eine Inanspruchnahme von Fördermitteln bei der Altlastensanierung dar. - Detailuntersuchung
Beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft können Detailuntersuchungen an einer Altlast und deren Umgebung veranlasst werden, um die Prioritätenklassifizierung vornehmen zu können. - Prioritätenklassifizierung
Vom Umweltbundesamt durchgeführte Bewertung der Dringlichkeit der erforderlichen Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Drei Prioritätenklassen werden unterschieden (I, II oder III), wobei die Klasse I die höchste Dringlichkeit darstellt. - Sanierung
Sanierungsmaßnahmen an einer Altlast werden von der jeweils zuständigen Materienbehörde vorgeschrieben. Der Sanierungsdurchführende kann Fördergelder, die aus den Altlastenbeiträgen kommen, beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beantragen. Förderungsansuchen sind im Wege der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Salzburger Landesregierung bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einzubringen, die vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Förderungsabwicklung betraut wurde. Weiters berät eine Altlastensanierungskommission den Bundesminister bei der Vergabe von Fördermitteln. - Bewertung des Sanierungserfolges
Sind die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen, bewertet das Umweltbundesamt den Erfolg dieser Maßnahmen und dokumentiert dies dementsprechend im Verzeichnis der sanierten Altlasten.

