Altlasten und Raumplanung in Salzburg
Das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG 2009) LGBl. Nr. 30/2009 in der jeweils gültigen Fassung enthält im Teil örtliche Raumplanung § 43 Abs. 1 Z 5 die Bestimmung, dass im Flächenwidmungsplan Verdachtsflächen und Altlasten im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes besonders kenntlich zu machen sind.
Im von der Abteilung Landesplanung und Raumordnung herausgegebenen Handbuch Raumordnung Salzburg finden sich in Teil 10, Kap. 10.4 zum Thema "Altablagerungen und Altstandorte in der Flächennutzung" Hinweise über die relevanten Bestimmungen im ROG, Informationen über Probleme und Gefährdungen, die für den Nachnutzer ausgehen können sowie notwendige Schritte und Empfehlungen zur Einbindung in die Instrumente der Raumplanung.
Dieses Handbuch steht allen Amts-Dienststellen, Gemeinden, Planern und sonstigen mit Raumplanungsfragen Befassten als grundlegender Arbeitsbehelf zur Verfügung.

