Das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz
Gesetz vom 10. Dezember 1998
über die Vermeidung, Erfassung und Behandlung von Abfällen
(Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998 - S.AWG)
Stammfassung: LGBl Nr 35/1999
geändert mit:
LGBl Nr 27/2000, LGBl Nr 46/2001, LGBl Nr 53/2002 und LGBl Nr 19/2006
Das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz regelt die Erfassung von Abfällen durch die Gemeinden, legt Meldepflichten fest und enthält Bestimmungen zur Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle. Es ist weiters gesetzliche Grundlage für die Erlassung des Landes-Abfallwirtschaftsplanes, für die Einrichtung von Abfallverbänden sowie für die Standortsicherung für Abfallbehandlungsanlagen.

