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Klärschlammkonzept 2001

Im Jahr 2001 wurde für die Salzburger Klärschlämme ein Klärschlammkonzept erstellt. Die Grundlagen dafür sind in einem eigenen Materialienband zusammengefasst. Es wurden die damals zur Verfügung stehenden Entsorgungsmöglichkeiten und –entwicklungen für das Land Salzburg betrachtet.

Nach 2001 sind weitere Änderungen auf Grund gesetzlicher Bestimmung eingetreten:

  • Seit 1.1.2004 ist eine direkte Ablagerung auf einer Deponie nicht mehr zulässig (Deponieverordnung, BGBl Nr. 164/1996 idgF.).
  • Seit 1.11.2002  ist ein direktes Aufbringen von Klärschlamm  auf Flächen, die der Nahrungsmittelproduktion dienen , nicht mehr erlaubt (Klärschlamm-Bodenschutzverordung, LGBl 85/2002).



Rückfragen: Angelika Brunner, DW 4183