Abfallsammler und Abfallbehandler
Übernehmer nicht gefährlicher Abfälle in Salzburg
Im Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz ist festgelegt, dass alle Übernehmer von nicht gefährlichen Abfällen verpflichtet sind,
dies dem Landeshauptmann anzuzeigen und die entsprechenden Daten
auf dem EDM-Umwelt-Portals des Lebensministeriums elektronisch zu registrieren.
Weitere Informationen erhalten Sie von Markus Kogler, Abteilung 16 Umweltschutz.
Sammler und Behandler von gefährlichen Abfällen
Jeder Abfallsammler und Behandler von gefährlichen Abfällen bedarf einer Erlaubnis des Landeshauptmannes
gem. § 25 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF, http://tinyurl.com/274wny).
Ausgenommen davon sind Vertreiber von Waren in Bezug auf die Rücknahme von Abfällen dieser Waren.
Weiters besteht die Verpflichtung, die entsprechenden Daten auf dem EDM-Umwelt-Portals des Lebensministeriums elektronisch zu registrieren.
Wenn sie einem Abfallübernehmer gefährliche Abfälle übergeben möchten, müssen Sie sich vorher informieren, ob diese Firma dazu berechtigt ist!
- Die befugten Betriebe und die Erlaubnisumfänge können in der Registerabfrage des EDM abgefragt werden
Weitere Informationen erhalten Sie von Sylvia Hackenbuchner, Abteilung 5 Umweltschutz.

