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Salzburg - Altholz

Was gehört dazu?

  • Möbel aus Holz, unbeschichtete und holzfurnierte Spanplatten, Sperrholz, imprägnierte Hölzer, wie zB Zaunpfähle, Verschalungen, Leimplatten, Fensterrahmen, beschichtetes und lackiertes Holz.

Altholz

Was nicht?

  • Baum- und Strauchschnitt (Grünabfall)
  • Bahnschwellen und Telegrafenmasten dürfen keinesfalls zum Altholz gegeben werden, da sie mit gesundheitsschädlichen Stoffen imprägniert sind.


Wohin mit dem Altholz?

  • Abgabe beim Recyclinghof (Altstoffsammelhof).
  • Wenn keine getrennte Altholzsammlung vorhanden ist, Entsorgung bei der Sperrmüllabfuhr.
  • Alte Möbel können auch bei Flohmärkten, Tauschbörsen oder Gratisanzeigern angeboten werden.

Achtung: Behandeltes Altholz darf auf keinen Fall verheizt werden, weil bei Verbrennung in normalen Hausöfen gefährliche Schadstoffe frei werden!


So wird Altholz verwertet

Altholz wird entweder in geeigneten Anlagen mit entsprechender Rauchgasreinigung thermisch verwertet oder in der Spanplattenindustrie (Italien) eingesetzt.



Rückfragen: Dr. Brigitte Fischer-Ogrisegg, DW 4379