
Was nicht?
- Baum- und Strauchschnitt (Grünabfall)
- Bahnschwellen und Telegrafenmasten dürfen keinesfalls zum Altholz gegeben werden, da sie mit gesundheitsschädlichen Stoffen imprägniert sind.
Wohin mit dem Altholz?
- Abgabe beim Recyclinghof (Altstoffsammelhof).
- Wenn keine getrennte Altholzsammlung vorhanden ist, Entsorgung bei der Sperrmüllabfuhr.
- Alte Möbel können auch bei Flohmärkten, Tauschbörsen oder Gratisanzeigern angeboten werden.
Achtung: Behandeltes Altholz darf auf keinen Fall verheizt werden, weil bei Verbrennung in normalen Hausöfen gefährliche Schadstoffe frei werden!
So wird Altholz verwertet
Altholz wird entweder in geeigneten Anlagen mit entsprechender Rauchgasreinigung thermisch verwertet oder in der Spanplattenindustrie (Italien) eingesetzt.


