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Was gehört zum sperrigen Hausabfall?
Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit oder ihres Gewichtes nicht in den Restabfallbehältern gesammelt werden können. z.B.Möbel, Matratzen, Teppiche, Bodenbeläge,Vorhangkarniesen, Sanitäreinrichtungen (Waschbecken etc.), leere Reisekoffer, große Kunststoffgegenstände (Kinderbadewanne, Rohre) etc.,
Was nicht?
- leicht demontierbare Eisenteile gehören zum Alteisen
Was gehört zum Alteisen?
- Öfen, Gasherde, diverse Blech- und Eisenteile, Fahrräder, Drahtzäune, Dachrinnen, Eisenrohre etc.
Was nicht?
- Restabfall
- Bioabfall
- Verpackungen (Karton, Glas, Kunststoff, Metall)
- Grün- und Strauchschnitt
- Bauschutt
- oder Gegenstände, zu deren Verladung mehr als zwei Personen erforderlich sind.
- Elektroaltgeräte wie zB Waschmaschinen, Elektroherde, Warmwasserboiler und sonst. große Elektrogeräte
Achtung! Auf keinen Fall dürfen Kühl- und Gefriergeräte zur Sperrabfall-Abfuhr bereitgestellt werden. Kühlgeräte sind beim Kauf eines Neugerätes beim Händler zurückzugeben.
Wohin mit sperrigem Hausabfall und Alteisen?
- Abgabe am Recyclinghof
- bei der kommunalen Sperrmüllsammlung: Dabei sind der sperrige Abfall und leicht demontierbare Eisenteile getrennt bereitzustellen. Informationen dazu erteilt Ihre Gemeinde und Ihr zuständiger Abfallberater



