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Abfalltrennung

Abfalltrennung ist für den Einzelnen nicht nur freiwillige Übung, sondern auch gesetzliche Verpflichtung durch:

  • das Gebot der Abfallverwertung (setzt eine getrennte Sammlung voraus)
  • die Verpflichtung angebotene Sammelsysteme zu nutzen.

Für die Abfallentsorgung und die Bereitstellung von Sammelsystemen sind nicht nur die Gemeinden verantwortlich. Im Sinne einer Produktverantwortung gibt es verschiedene gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen durch den Handel bzw. die Verpflichtung zum Aufbau flächendeckender Sammelsysteme. So ist aufgrund der Verpackungsverordnung die Wirtschaft verpflichtet, ein flächendeckendes System zum Sammeln und Verwerten von Verpackungsabfällen aufzubauen und zu finanzieren. Die ARA (Altstoff Recycling Austria) ist die dafür verantwortliche Dachorganisation. Für die Durchführung sind die Branchenrecyclinggesellschaften (BRG) mit ihren Regionalpartnern (z.B. Gemeinden, private Entsorger, Verwerter) zuständig.

Verantwortlich sind ...

die Gemeinde für die Wirtschaft für
  • Restabfall
  • Bioabfall inkl. Gartenabfall
  • Sperrige Hausabfälle
  • Problemstoffe
  • Altstoffe wie z.B. Papier, Altkleider, Altspeisefette,
    sofern ein Sammelsystem zur Verfügung steht
  • Verpackungen aus
    • Kunststoff, Verbundstoff, Holz, Keramik,
    • Metall
    • Glas
    • Papier und Karton
  • Altkraftfahrfahrzeuge
  • Elektroaltgeräte
Entsorgungskosten in der Müllgebühr enthalten Entsorgungskosten im Produktpreis enthalten

Die BRG organisieren die Sammlung und Verwertung von Verpackungen aus

  • Kunststoff /Verbundstoff, Holz, Keramik, Textilien: ARGEV Arbeitsgemeinschaft Verpackungsverwertung (beauftragt weitere Gesellschaften mit der Verwertung der einzelnen Packstoffe)
  • Metall: ARGEV
  • Glas: AGR Austria Glasrecycling
  • Papier/Karton: ARO Altpapier-Recycling-organisations­gesellschaf

Gesetzliche Rücknahmeverpflichtungen durch den Handel gibt es außerdem für:

  • Altöl (gratis bis max. 24 Liter)
  • Altfahrzeuge (Rücknahme der gleichen Marke)
  • Elektroaltgeräte (ab einer Verkaufsfläche von 150 m2)

Weiters hat der Konsument das Recht zur kostenlosen Abgabe bei den Sammelstellen für Batterien und Elektroaltgeräte, zu denen auch Leuchtstofflampen und Kühlgeräte zählen.

Wie jede Herstellung eines Produktes ist auch jedes Verwerten und Behandeln von Abfällen mit Umweltbelastungen verbunden. Als (abfall)wirtschaftliches Ziel ist deshalb anzustreben, unsere Lebensbedürfnisse mit Waren und Dienstleistungen zu befriedigen, die mit möglichst geringer Umweltbelastung (Abfall, Abwasser, Abgas, Abraum etc.) den höchsten Nutzen stiften.



Rückfragen: Dr. Brigitte Fischer-Ogrisegg, DW 4379