Jahresabfallbilanz für Abfallsammler und Abfallbehandler
Gemäß Verordnung über Jahresabfallbilanzen (AbfallbilanzV), BGBl II Nr. 497/2008 (http://tinyurl.com/yjg3ywg) hat jeder Abfallsammler und/oder -behandler bis zum 15. März eine Zusammenfassung der übernommenen / verarbeiteten / übergebenen Abfälle im Wege des EDM-Portals (http://edm.gv.at) an die Landeshauptfrau zu übermitteln.
Die erste Meldung für das Jahr 2010 hat daher bis zum 15.3.2011 zu erfolgen
Für jene Betriebe, welche über keine enstprechende Aufzeichungssoftware verfügen, wurde im Auftrag des Lebensministeriums und des Landes Salzburg die Software eADok (elektronische Abfalldokumentation) entwickelt und steht allen Betrieben in Österreich kostenlos zur Verfügung:

