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Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998

(Gesetz vom 10. Dezember 1998 über die Vermeidung, Erfassung und Behandlung von Abfällen (Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998 – S.AWG))

Stammfassung: LGBl.Nr. 35/1999
Novellen: LGBl.Nr. 27/2000, LGBl.Nr. 46/2001, LGBl.Nr. 53/2002, LGBl.Nr. 19/2006, LGBl.Nr. 31/2009

Dieses Gesetz regelt die Erfassung von Abfällen durch die Gemeinden, legt Meldepflichten fest und enthält Bestimmungen zur Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle. Es ist weiters gesetzliche Grundlage für die Erlassung des Landes-Abfallwirtschaftsplanes, für die Einrichtung von Abfallverbänden sowie für die Standortsicherung für Abfallbehandlungsanlagen.



Hausabfallverordnung 2008

(Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. Oktober 2008 über die Erfassung von Hausabfällen)

Stammfassung: LGBl.Nr. 85/2008

Diese Verordnung regelt die Sammlung und Abfuhr von Hausabfällen und sperrigen Hausabfällen und enthält Bestimmungen zur Häufigkeit der Entleerungen sowie zur Anzahl und Größe sowie Benützung der Abfallbehälter.



Bioabfall-Verordnung

(Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. April 1992 über die getrennte Abfuhr und Behandlung biogener Abfälle (Bioabfall-Verordnung))

Stammfassung: LGBl.Nr. 37/1992

Mit dieser Verordnung wird die getrennte Abfuhr und Behandlung biogener Abfälle vorgeschrieben und Bestimmungen über die Sammelgefäße für biogene Abfälle sowie die Häufigkeit der Entleerung vorgesehen.



Abfallverbände-Verordnung

(Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Mai 1992 über die Bildung von Abfallverbänden)

Stammfassung: LGBl.Nr. 55/1992

Mit dieser Verordnung werden die Abfallverbände Großraum Salzburg und Pinzgau eingerichtet, deren Sitz festgelegt und ihnen die Besorgung der Aufgaben, die die Behandlung der Hausabfälle sperrigen Hausabfälle und biogenen Abfälle betreffen, übertragen.



Verordnung, mit der Aufgaben der Abfallbehandlung auf zwei bestehende Gemeindeverbände übertragen werden

(Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. Februar 1995, mit der Aufgaben der Abfallbehandlung auf zwei bestehende Gemeindeverbände übertragen werden)

Stammfassung: LGBl.Nr. 36/1995

Den Abfallwirtschaftsverbänden Lungau und Pongau wird die Besorgung der Aufgaben, die die Behandlung der Hausabfälle, sperrigen Hausabfälle und biogenen Abfälle betreffen, übertragen.



Standortesicherungs-Verordnung

(Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Dezember 1994 zur Sicherung von Standorten für Abfallbehandlungsanlagen des Abfallverbandes Pinzgau)

Stammfassung: LGBl.Nr. 2/1995

Mit dieser Verordnung werden geeignet erscheinende Standorte für Abfallbehandlungsanlagen des Abfallverbandes Pinzgau festgelegt.



Verordnung für Abfallanlagen

(Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Mai 1992, mit der Einzugsbereiche für bestimmte Abfallbehandlungsanlagen festgelegt werden)

Stammfassung: LGBl.Nr. 54/1992
Novellen: LGBl.Nr. 67/1996

Diese Verordnung berechtigt die Abfall(wirtschafts)verbände, die in ihrem Bereich anfallenden Abfälle in den bezeichneten Abfallbehandlungsanlagen behandeln zu lassen.



Abfuhrordnungen der 119 Gemeinden

Diese Verordnungen legen ua die Häufigkeit der Entleerungen, die Anzahl und Größe der Abfallbehälter bzw das erforderliche wöchentliche Vorhaltevolumen, die Tage der Abholung sowie die entsprechenden Gebühren fest.



Rückfragen: abfallwirtschaft@salzburg.gv.at, Stand 1.8.2009