Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ab 13. August 2005
Warum getrennt sammeln ?
Ziel der getrennten Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) ist einerseits die Schadstoffbelastung des Hausmülls weiter zu reduzieren und andererseits wertvolle Rohstoffe umweltschonend wiederzugewinnen. Insbesondere Schwermetalle belasten den Hausmüll. Quecksilber ist in vielen (älteren) Geräten in unterschiedlicher Form vorhanden wie beispielsweise in Schaltern und in integrierten Kleinbatterien, die für den Konsumenten oft gar nicht erkennbar sind. Auch PCB-hältige Bauteile finden sich beispielsweise in Waschmaschinen, wo sie in Kondensatoren verwendet wurden.
EAG enthalten aber auch wertvolle Ressourcen. Waschmaschinen, Geschirrspüler und Computergehäuse sind zum Großteil aus Eisen, einem gerade durch die gestiegene Nachfrage begehrten Rohstoff. Kupfer in Kabeln sowie Gold und Silber auf Platinen sind weitere Beispiele für das Wertstoffpotenzial in EAG.
Was sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte ?
Der Begriff Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist weit gefasst und beinhaltet viele Geräte, die im Haushalt Verwendung finden. Dazu gehören ua:
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Herde, Mikrowellengeräte, elektrische Heizgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Toaster, elektrische Messer, Rasierapparate, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Waagen, PCs, Taschenrechner, Handys, Telefone, Anrufbeantworter, Fernseher, Radios, Videokameras, CD/DVD-Player, Leuchtstofflampen, Bohrmaschinen, Sägen, elektrische Eisenbahnen, Videospielkonsolen, Fahrradcomputer usw . Gibt es Unsicherheiten, ob ein Gerät unter die Definition EAG fällt oder nicht, lohnt sich ein Blick ins Internet.
Wie läuft die Sammlung ?
In der Praxis wird am Recyclinghof der Gemeinde die getrennte Erfassung der Altgeräte in fünf verschiedenen Kategorien vorgenommen. Das sind:
- Großgeräte (zB E-Herd, Geschirrspüler)
- Kühl- und Gefriergeräte
- Bildschirmgeräte (zB Fernseher, Computerbildschirm)
- Elektrokleingeräte (zB Videorecorder, Rasierapparat, Kaffeemaschine)
- Gasentladungslampen (Leichtstofflampen)
Diese Kategorien entsprechen der derzeitigen Praxis in der Sammlung und nehmen bereits Rücksicht auf die unterschiedlichen Anforderungen bei der Verwertung der Geräte.
Jeder private Haushalt kann ab 13.August seine Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Recyclinghof der Gemeinde kostenlos abgeben. Beim Kauf eines neuen Gerätes kann ein Altgerät (mit derselben Funktion) beim Handel ebenfalls kostenlos zurückgegeben werden. Diese Rücknahmeverpflichtung für den Handel gilt allerdings nur, wenn die Verkaufsfläche mehr als 150 Quadratmeter beträgt. Eine Ausnahme gibt es für kleinere Händler; diese müssen aber den Kunden informieren, wenn sie keine Altgeräte zurücknehmen wollen.
Eine weitere Möglichkeit zur kostenlosen Rückgabe für EAG sind die sog. Sammelstellen der Hersteller, von denen es mindestens eine pro politischen Bezirk geben muss. Der genaue Ort dieser Sammelstellen wird über die Internetseite des Umweltministeriums bekannt gegeben.
Zu diesen Sammelstellen können auch Händler und Gewerbebetriebe ihre EAG anliefern und kostenlos abgeben.
Den Herstellern steht es frei, zusätzlich eigene Rückgabemöglichkeiten zu schaffen, wie dies beispielsweise in der Vergangenheit schon bei Handys der Fall war. Auch dort können Konsumenten ihre Altgeräte kostenlos abgeben.
Geld zurück für "Kühlschrank-Entsorgungspickerl"
In der Vergangenheit wurden sog. "Entsorgungsplaketten" beim Kauf eines Kühlgerätes ausgehändigt, für die der Konsument einen gesonderten "Entsorgungsbeitrag" (bis zu 770,- Schilling) zu entrichten hatte. In den letzten Jahren - bis 12. August 2005 - wurden dann Plaketten im Wert von €7,27 als Anzahlung für die Entsorgung verkauft.
Diese Plaketten gibt es ab 13.August 2005 nicht mehr. Jeder, der eine solches "Pickerl" besitzt (bzw noch die Originalrechnung dafür hat), erhält dieses Geld zurück. Wie die Rückabwicklung funktioniert ist hier nachzulesen.
Für Leuchtstofflampen wurde in der Vergangenheit beim Kauf ein Pfandbeitrag in der Höhe von 10 Schilling (0,70 €) pro Lampe eingehoben. Dieser Pfandbeitrag ist ab 13.August ebenfalls hinfällig. Der Konsument kann sich diesen Betrag mit Hilfe der Pfandmarke bzw der Originalrechnung beim jeweiligen Händler rückerstatten lassen. Dies gilt auch für den Fall, dass keine neue Lampe gekauft wird.
Für weitere Informationen stehen die Abfall- und Umweltberater der Gemeinden jederzeit gerne zur Verfügung.

