
Die Naturschutzbeauftragten
Aufgaben und Zuständigkeiten
Der/die Naturschutzbeauftragte ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Naturschutzfragen im Bezirk. Die Naturschutzbeauftragten sind fachlich versierte Biologen, Forstleute oder Ökologen aus dem Personalstand der Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, die in ihrer Funktion für bestimmte Bereiche des Landes bestellt werden. Sie werden von den Bezirksverwaltungsbehörden regelmäßig als naturschutzfachliche Sachverständige herangezogen, beurteilen lokale und regionale Planungen und haben in naturschutzrechtlichen Verfahren Parteienrechte. In Ausübung ihrer Funktion sind sie weisungsfrei gestellt.
Die Naturschutzbeauftragten beraten Sie in naturschutzfachlichen Anliegen, informieren über naturschutzrechtliche Gegebenheiten oder die Möglichkeiten von Naturschutzförderungen. Sie erreichen den/die Naturschutzbeauftragte(n) Ihres Bezirkes immer montags zu den vorgesehenen Sprechstunden.
Kontakt zu den Naturschutzbeauftragten
Zentrale Telefonnummer des Amtes: (0662) 8042-(DW)
| Dr. Gertrude Friese | Pongau, Stadt Salzburg | DW: 5510 | |
| Prof. Dr. Wilhelm Günther | Flachgau | DW: 5511 | |
| Prof. Dipl.Ing.Hermann Hinterstoisser | Vertretung Pinzgau | DW:5523 | |
| Mag.Günther Nowotny |
Tennengau, Pinzgau (tw.) |
DW: 5521 | |
| Dipl.Ing. August Wessely |
Lungau; Flachgau: Oberndorf, Bergheim, Anthering, Nussdorf, St.Georgen Pinzgau (tw.) |
DW: 5536 |
Örtliche Zuständigkeit der Naturschutzbeauftragten

