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Die Naturschutzbeauftragten

Aufgaben und Zuständigkeiten

Der/die Naturschutzbeauftragte ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Naturschutzfragen im Bezirk. Die Naturschutzbeauftragten sind fachlich versierte Biologen, Forstleute oder Ökologen aus dem Personalstand der Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, die in ihrer Funktion für bestimmte Bereiche des Landes bestellt werden. Sie werden von den Bezirksverwaltungsbehörden regelmäßig als naturschutzfachliche Sachverständige herangezogen, beurteilen lokale und regionale Planungen und haben in naturschutzrechtlichen Verfahren Parteienrechte. In Ausübung ihrer Funktion sind sie weisungsfrei gestellt.

Die Naturschutzbeauftragten beraten Sie in naturschutzfachlichen Anliegen, informieren über naturschutzrechtliche Gegebenheiten oder die Möglichkeiten von Naturschutzförderungen. Sie erreichen den/die Naturschutzbeauftragte(n) Ihres Bezirkes immer montags zu den vorgesehenen Sprechstunden.

Kontakt zu den Naturschutzbeauftragten

Zentrale Telefonnummer des Amtes: (0662) 8042-(DW)

Dr. Gertrude Friese Pongau, Stadt Salzburg DW: 5510
Prof. Dr. Wilhelm Günther Flachgau DW: 5511
Prof. Dipl.Ing.Hermann Hinterstoisser Vertretung Pinzgau DW:5523
Mag.Günther Nowotny Tennengau,

Pinzgau (tw.)
DW: 5521
Dipl.Ing. August Wessely Lungau;
Flachgau: Oberndorf, Bergheim, Anthering, Nussdorf, St.Georgen
Pinzgau (tw.)
DW: 5536

Örtliche Zuständigkeit der Naturschutzbeauftragten








Rückfragen: Naturfachdienst