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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften mit weitgehender Ursprünglichkeit oder solche, die gefährdete Tier- oder Pflanzenarten bzw. derartige Lebensgemeinschaften aufweisen.

Die Unterschutzstellung erfolgt durch Verordnung der Landesregierung, in welcher die Maßnahmen enthalten sind, die von der Behörde bewilligt werden können, wenn sie dem Schutzzweck, der in der Verordnung anzuführen ist, nicht widersprechen.

Zuständig ist die Landesregierung.

Ansprechpartner:     Referat Naturschutzrecht

Rechtsgrundlagen: §§ 19 bis 21 NSchG  (diverse Naturschutzgebiets-Verordnungen)

Liste der Salzburger Naturschutzgebiete


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Ref.Naturschutzrecht