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Naturschutzrecht

Naturschutzrechtliche Bestimmungen dienen dazu, durch Rechtsakte der zuständigen Behörden (Verordnungen, Bescheide) den Schutz der Natur und der Landschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen (Hoheitliche Aufgaben). Daneben setzt aber das Land verstärkt Handlungen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung zum Schutz und zur Pflege der Natur, sei es, dass es Institutionen mit der Erhebung von Naturschutzgrundlagen beauftragt, Planungen zur Erhaltung oder Verbesserung wertvoller Bereiche durchführt oder vergibt und die Umsetzung derartiger Maßnahmen in die Wege leitet. Hierzu sind in der Regel vertragliche Vereinbarungen mit den Grundeigentümern erforderlich (Vertragsnaturschutz).

Gesetzliche Grundlage:

Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF - NSchG


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