Naturparke
Das sind allgemein zugängliche Gebiete, die bereits innerhalb eines Schutzgebietes liegen und überdies für die Erholung der Bevölkerung oder für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignet sind. Besondere Benützungsanordnungen können durch eigene Verordnung getroffen werden.
Im Bundesland Salzburg gibt es vier Naturparke:
- Naturpark Untersberg
- Naturpark Riedingtal (auch hier)
- Naturpark Weißbach (auch hier)
- Naturpark Buchberg
Zuständig ist die Landesregierung.
Ansprechpartner: Referat Naturschutzrecht
Rechtsgrundlagen: § 23 NSchG
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