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Pflanzenartenschutz

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Pflanzenartenschutzprojekte

Maßnahmen zum Pflanzenartenschutz zielen in der Regel nicht auf eine einzelne Art ab, sondern dienen primär dazu, den Lebensraum der jeweiligen besonders bedrohten Pflanzenarten zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern und auszuweiten, wovon natürlich auch andere Organismen profitieren. Artenschutz geht mit Biotopschutz Hand in Hand. Dabei orientiert man sich an sogenannten Leitarten, deren Vorhandensein auf eine besondere Qualität des Lebensraumes hinweist. Für die Streuwiesen sind dies beispielsweise die Sumpfgladiole, der Lungenenzian , die Sibirische Schwertlilie  oder die Färberscharte.

Dem Pflanzenartenschutz dienen einerseits die gesetzlichen Bestimmungen (Naturschutzgesetz, Schutzgebietsverordnungen, Pflanzenartenschutzverordnungen) sowie die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, wobei Mäh-, Düngeverzichts- und Tümpelpflegeprämie hier einen besonderen Schwerpunkt bilden. Unterstützt werden diese Bemühungen des amtlichen Naturschutzes von ehrenamtlich engagierten Personen und Vereinen. So kümmert sich beispielsweise der Österreichische Naturschutzbund (ÖNB) um einige der verbliebenen Gladiolenwiesen, wo durch regelmäßige Mahd Verschilfung und Verbuschung hintangehalten werden. Der Bürmooser Torferneuerungsverein hat sich im ehemaligen Torfabbaugebiet Verdienste um die Ausbreitung der Sumpfdrachenwurz (Calla palustris) erworben und die Österreichische Naturschutzjugend (önj) konnte durch Ankauf eine Orchideenwiese in Lamprechtshausen erhalten. Der Berg- und Naturwacht kommt eine maßgebliche Rolle bei der Überwachung der Schutzbestimmungen zu.

Zunehmende Bedeutung gewinnen auch Biotopmanagement und Landschaftspflegeprogramme für größere Gebiete. So konnten im Zuge des "Wallersee-Projektes", das neben dem Hochwasserschutz für die Gemeinde Seekirchen auch eine Anhebung des Seespiegels um 40cm (Niedrigwasser) umfasst, Flächen für den Naturschutz zurückgewonnen werden. Frühere Seespiegelabsenkungen ermöglichten landwirtschaftliche Intensivierung und führten zur Zurückdrängung der naturnahen Flächen. In den Naturschutzgebieten (NSG) Bayerhamer Spitz und Fischtaginger Spitz konnten bereits Maßnahmen zur Extensivierung und in Richtung einer natürlichen Entwicklung gesetzt werden, die natürlich auch dem Artenschutz zugute kommen. Für das NSG Wenger Moor ist ein entsprechendes Projekt in Ausarbeitung.





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