Ritterfalter
Ritterfalter sind tagaktive Schmetterlinge, die weltweit 600, europaweit 12 Arten umfassen. Sie sind groß bis sehr groß und zeichnen sich durch ihre Farbenpracht aus (z.B. Schwalbenschwanz ). Die europäischen Arten erreichen Flügelspannweiten von 45 bis 75 Millimetern. Zu dieser Familie gehören die größten Schmetterlinge der Erde. Nicht alle Arten besitzen den typischen Anhang an den Hinterflügeln, wie Schwalbenschwanz oder Segelfalter. Die Falter weisen z.T. kräftige Warnfarben zur Feindabschreckung auf und zusätzlich noch blaue und rote Flecken auf den Hinterflügeln, die sie bei Störung präsentieren.
Die tagaktiven Raupen vieler Arten sind mit einer Warnfärbung ausgestattet und signalisieren Giftigkeit. Sie können zusätzlich ein abscheulich riechendes Organ ausstülpen, das der Verteidigung dient. Sie ernähren sich von einer Reihe von Pflanzen (Osterluzeigewächse, Lorbeergewächse, Doldenblütler usw.). Die Raupe verpuppt sich ohne Kokon. In heißen Klimaten überdauert das Puppenstadium die gesamte Trockenzeit.
Ritterfalter fliegen in einer bis mehreren Generationen .
Ritterfalter sind weltweit mit Ausnahme der Antarktis verbreitet. Die meisten Arten kommen in den asiatischen Tropen vor. In Nordeuropa bevorzugen sie Moore, Marschland und Flussufer; in Mitteleuropa leben sie auf wenig gedüngten Wiesen, auf trockenen Biotopen, Straßenrändern und Wiesen mit nektarreichen Blüten wie Disteln und Klee, sowie lichten Wälder, Lichtungen, felsigen und grasigen Hängen und Schluchten
Ritterfalter sind bei uns durch menschliche Aktivitäten stark gefährdet, so ist im Bundesland Salzburg mit einem Aussterben des Segelfalters demnächst zu rechnen. Einerseits ist es Lebensraumverlust, andererseits die Methoden der modernen Land- und Forstwirtschaft wie Überdüngung, oftmalige Mahd und Umwandlung von Laub- bzw. Mischwäldern in eintönige Fichtenforste, die diese Schmetterlinge gefährden
Alle Ritterfalter sind im Bundesland Salzburg durch die Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung landesweit geschützt, der Apollo und Schwarze Apollo sind überdies Bestandteil der FFH-Richtlinie/Anh.IV
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