Schwarzgefleckter Bläuling (Thymian-Ameisenbläuling)

Der Schwarzgefleckte Bläuling ist eine große Bläulingsart , die über fast ganz Europa verbreitet ist, außer in Großbritannien, wo natürliche Population ausgestorben sind. Er gehört zur Familie der Ameisen-Bläulinge mit einer einheitlich mattblauen Flügeloberseite und einem braunen Flügelaußenrand; die Flügeloberseite ist mit zahlreichen schwarzen Flecken versehen.
Lebensraum der Schwarzgefleckten Bläulinge sind Bereiche, die extensiv bewirtschaftet werden (Magerweide). Seine bevorzugten Nahrungspflanzen sind die verschiedensten Thymianarten. Der schwarzgefleckte Bläuling fliegt in einer Generation von Ende Mai- Juli.
Sie legen die Eier an den Blüten der Nahrungspflanzen ab. Raupen und Puppen des Schwarzgefleckten Bläulings leben in Symbiose mit Knotenameisen. Sie sind strikt an das Vorkommen dieser Ameisenarten gebunden; wo diese fehlen, kann auch diese Schmetterlingsart nicht existieren. Die Raupen sondern ein süßes, zuckerhältiges Sekret ab, das auf die Ameisen anlockend wirkt. Der Schmetterling überwintert als Raupe im Ameisennest; die Verpuppung erfolgt im nächsten Frühjahr. Nach etwa drei Wochen Puppenstadium schlüpt der fertige Schmetterling, der das Ameisennest schnellstens verlassen muss. Durch diese komplexe Wirtsbeziehung ist der Schwarzgefleckte Bläuling hochgradig gefährdet.
Eine weitere Gefährdung (RL-Ö=3) dieses Falters ergibt sich aus der Intensivierung, Herbizideinsatz, Meliorisierung von Magerstandorten ( z.B. Düngung) und der damit verbundenen Zurückdrängung bzw Ausrottung seiner Futterpflanze. In Salzburg gibt es neben vieler älterer Funde und Nachweise, auch solche aus der Literatur, leider nur mehr wenig aktuelle Vorkommen: die wichtigsten davon sind auf der Stegmoosalm in Mühlbach /Hochkönig, in Muhr/Lungau (NPHT), im Hüttwinkltal und im Seidlwinkltal bei Rauris und im LSG Seewaldsee/St.Koloman.
Diese Schmetterlingsart ist EU-weit durch die Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt sowie im Bundesland Salzburg durch die Pflanzen- und Tierarten - Schutzverordnung. Zum Erhalt dieser Schmetterlingsart ist nach Angaben von HÖTTIMGER & PENNERSDORFER (2005) in ZULKA et al.( 2005) dringender Schutz- bzw. Forschungsbedarf erforderlich.
Weiterführende Links:
Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung
Rote Liste gefährdeter Tierarten
Ursachen für die Gefährdung der Tiere
Washingtoner Artenschutzabkommen
Blumenwiesen als Lebensraum für Insekten
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