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Bläulinge

Großer Moorbläuling (Maculinea teleius) Fotoquelle: www.leps.it/indexjs.htm?SpeciesPages/MaculTelei.htm

Großer Moorbläuling   Fotoquelle: www.leps.it

Bläulinge sind kleine tagaktive Schmetterlinge mit europaweit über 100 Arten. Sie zeigen ausgeprägten Sexualdimorphismus: die Flügeloberseite der Weibchen ist meist braun, die Männchen z.T. braun, blau, oder orange. Erwachsene Bläulinge besitzen 3 Beinpaare, von denen das vordere reduziert ist.

In Europa sind Bläulinge weit verbreitet: sie kommen vom nördlichen Afrika (Atlas) über  Spanien, Portugal und Mitteleuropa bis zum Ural vor. Viele Bläulinge lieben heiße, trockene Lebensräume und kommen bevorzugt auf Magerwiesen und in nährstoffarmen Lebensräumen (z.B in Niedermooren) vor. Je nach Art fliegen sie in ein bis mehreren Generationen pro Jahr.

Die Raupen der Bläulinge sind asselförmig, unscheinbar gefärbt mit hochgewölbtem Rücken, flacher Bauchseite und kurzen Beinen; sind sie sind an ihre Futterpflanze angepasst (Tarnung). Der kleine Kopf ist unter dem Brustabschnitt verborgen.  Die Raupe vieler Bläulingsarten besitzt  am Hinterleib eine Honigdrüse, die wegen ihres zuckerhältigen Sekrets für Ameisen attraktiv ist. Dafür bieten die Ameisen Schutz vor räuberischen Fliegen und Wespen. Die Raupen mancher Bläulingsarten überwintern in den Ameisennestern und verpuppen sich auch dort. Die Schmetterlingspuppen sind kurz im Verhältnis zum Durchmesser.  

Bläulinge sind gefährdet; durch übermäßigen Stickstoffeintrag in nährstoffarme Lebensräume (Düngung) und Melioration (Umbruch in Futtergraswiesen z.B. durch Drainagierung) nasser oder feuchter Wiesen. ( z.B.: Großer Wiesenknopfameisenbläuling und Kleiner Lungenenzian-Ameisenbläuling). Lebensraumschutz ist aktiver Schutz von Bläulingen: Verzicht auf Intensivierung, Extensivierung von Wiesenbereichen, Erhaltung nasser und feuchter Bereiche, Belassen artenreicher Übergangslebensräume (Wegränder, Waldränder, Waldmantelsäumen), Verzicht auf Umwandlung von Laub- und Mischwäldern in reine Fichtenforste, Nichtaufforstung von sonnigen Waldlichtungen, Unterschutzstellung blütenreicher Habitate sowie Erhaltung der Lebensräume der für Ameisenbläulinge wichtigen Knotenameise (Trockenrasen, Übergangsbereiche, Saumbiotope, offene Moore sowie Staudenfluren)

Alle, im Bundesland Salzburg natürlich vorkommenden Bläulingsarten sind durch die Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung vollkommen gesxchützt;, einige Arten sind außerdem Bestandteil der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL)

Literatur

Weiterführende Links:

Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung

Rote Liste gefährdeter Tierarten

Ursachen für die Gefährdung der Tiere

FFH-Richtlinie

Washingtoner Artenschutzabkommen

Biodiversität in Österreich

Umweltbundesamt

Blumenwiesen als Lebensraum für Insekten

Insektenlebensraum Wald

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