Wiesenpieper

Wiesenpieper Bild: AndreasTrepte
Wiesenpieper sind kleine, gut getarnte Vögel
Wiesenpieper sind sperlingsgroße, schlanke, tagaktive Vögel aus der Familie der Stelzen. Sie sind geringfügig kleiner als Wasser- und Baumpieper. Sie sind oberseitig olivbraun, bauch- und brustseitig rahmfarben weiß gefärbt mit brauner Strichelung. Der Schwanz ist lang, die Beine bräunlich mit einer langen, wenig gebogenen Hinterzehe.
Ihr Kopf ist schlank und merkmalsarm. Wiesenpieper besitzen einen kurzen Überaugenstreif und einen helleren Bartstreif. Der gelblich gefärbte Schnabel ist dünn und spitz.
Sie sind europaweit verbreitet
Wiesenpieper kommen in Nord-, Mittel und Westeuropa, im südlichen Grönland und m nördlichen Westsibiriens vor. In Mitteleuropa sind sie weit verbreitete Bodenbrüter in offenen Wiesen- und Weidelandschaften und in Mooren. Als Sitzwarten werden niedere Pfosten angenommen.
Die Vögel tragen ihren Gesang mit langen Strophen in einem niedrigen Singflug vor. Wiesenpieper starten vom Boden oder einer niedrigen Sitzwarte mit kräftigen Flügelschlägen und gleiten in der Schlussphase des Singfluges herab;
Seine Lockrufe wirken etwas atemlos, außerdem kennt man Warnrufe des Wiesenpieper mit Doppelschlag wie "ist ist", auch "psip", sein Gesang klingt wie "zi zi zi zi zi zi zi zi zi zi zü zü zü swi swi swiswi swi ", der im oben beschriebenen Singflug vorgetragen wird.
Wiesenpieper sind Bodenbrüter
Die Vögel legen kunstvolle Bodennester an, die in der Vegetation gut versteckt sind. Diese sind unscheinbar, aus Halmen und Moos gebaut und mit Haaren ausgepolstert.
Die Bruthabitate sind offene, wenig strukturierte Flächen, um vor Ansitzjägern geschützt zu sein. Legebeginn ist ab Mitte April, in der Regel wird 2mal, selten 3mal pro Jahr gebrütet. Das Brutgeschäft wird vom Weibchen wahrgenommen. Die Jungen schlüpfen nach 12-15 Tagen und verlassen nach weiteren 10-14 Tagen das Nest. Beide Altvögel füttern.
Wie alle Bodenbrüter sind sie verschiedenen Gefahren ausgesetzt:
- Landwirtschaftlicher Tätigkeit wie Mahd, Beweidung, Stickstoffeintrag
- Verbuschung
- Beunruhigung durch Spaziergänger,
- Nesträuber
- starke Vernässungen durch lang anhaltenden Regen.
- Entwässerung und Drainagierung
- Verfüllung nasser und feuchter Stellen
- Aufforstung von Feuchtwiesen
BEZZEL (1996) schätzt, dass in günstigen Jahren mit nur 30-50% Bruterfolg zu rechnen ist.
Wiesenpieper verbleiben von Mai bis Oktober in den Brutgebieten und überwintern in Nordafrika, Vorderasien, und Süd- und Südosteuropa.
Die Nahrung des Wiesenpiepers besteht vor allem aus Insekten, kleinen Spinnen und anderen Bodentieren, die er am Boden erbeutet. Selten sucht er jedoch auch feine Samen. Im Winter frisst er auch kleine Schnecken und Samen.
Wie alle bei allen Bodenbrütern ist der Bruterfolg nur zu etwa 30-50% gegeben. In verregneten Jahren sind übermäßige Vernässungen des Bodens eine Gefahr für bodenbrütende Singvögel. Heutzutage sind aber auch landwirtschaftliche Nutzungen wie übermäßiger Stickstoffeintrag durch Düngung, Bodenbewirtschaftung, Weidewirtschaft und sonstige Beunruhigung zusätzliche Gründe für die Gefährdung des Wiesenpiepers. Weitere negative Einflüsse sind in den Entwässerungen , den Verfüllungen nasser und feuchter Stellen in Wiesen und Äckern, Aufforstung von Feuchtwiesen, der Umbruch zu Fettwiesen sowie die Verbuschung und Degradierung von Mooren zu sehen.
Für die Erhaltung des Wiesenpiepers ist wie bei allen Bodenbrütern ein Offenhalten der Landschaft wichtig, eine Extensivierung der Landwirtschaft (ein- bis zweimalige Mahd) sowie die Aufgabe der Düngung.
Laut Roter Liste des UBA handelt es sich beim Wiesenpieper um eine potenziell gefährdete Vogelart in Österreich, für die für Salzburg allerdings rezente Populationen angegeben sind; sie sind regelmäßige Brutvögel im Land Salzburg. Nachweise gibt es bei Hintersee, Koppl, bei Krimml im Nationalpark Hohe Tauern, im Natura 2000-Gebiet Weidmoos, in Natura 2000-Gebiet Oichtenriede, dem NSG Fuschlsee-Moor, dem NSG Zeller-Moos und im GLT Lucia Lacke bei Niedernsill.
Wiesenpieper sind im gesamten Bundesland Salzburg geschützt. Sie sind Bestandteil der Tier- und Pflanzenartenschutzverordnung (LGBL. Nr.18/2001).In Österreich ist Handlungsbedarf zum Schutz dieses Vogels gegeben durch Erhaltung extensiver Kulturlandschaft, Einhaltung und Kontrolle von Bestimmungen bezüglich Entwässerung, Aufschüttung und Verfüllungen. Monitoring !
Weiterführende Links:
Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung
Rote Liste gefährdeter Tierarten
Ursachen für die Gefährdung der Tiere
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