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Schwarzspecht

Nahrungssuchender Schwarzspecht
Bilder:Templermeister/ www.pixelio.de
Nisthöhle

Schwarzspechte besitzen ein schwarzes Federkleid und sind leicht erkenntlich

Der Schwarzspecht ist eine in Salzburg vorkommende, zu den Spechten gerechnete Brutvogelart. Sie sind krähengroß und besitzen ein schwarzes Gefieder. Im Jugendkleid sind die Vögel braunschwarz. Junge Männchen besitzen einen roten Oberkopf und kleine, helle Augen. Die rote Kopfkappe ist beim Männchen ausgedehnter als beim Weibchen, das einen roten Nackenfleck besitzt.

Beide Geschlechter besitzen einen langen, kräftigen, weißlichgelben Meißelschnabel. Im Gegensatz zum Grauspecht besitzen Schwarzspechte eine kurze Zunge; diese kann 5 cm über die Schnabelspitze hinausgestreckt werden.

Seine Beine sind grau mit kräftigen Krallen zum Klettern. Der Vogel klettert mit dem Kopf nach oben auf den jeweiligen Baumstamm; dabei stützt er sich mit dem Schwanz ab. Die harten Federstrahlen verhindern ein Abrutschen des Vogelkörpers.

Ihr bevorzugte Lebensraum sind Waldungen, hochstämmige Nadel- und Mischwälder, zumeist Altholzbestände mit Buchen- und Kiefern. Im Norden Mitteleuropas zeigen sie Tendenz zur Zunahme und Ausbreitung.


Sie brüten in fast ganz Eurasien

Die Vögel brüten von Europa bis Ostasien; sie fehlen auf den Britischen Insel, Spanien, Italien und Griechenland.

Sie sind Höhlenbrüter. Sie bauen Die Nester werden in Bruthöhlen bevorzugt in Buchen, morschen Baumstämmen, Altholz und Weichholz angelegt. Die  Neuanlage einer solchen Höhlung dauert bis zu 28 Tage; der Außenbau wird von beiden Altvögeln, der Innenausbau vom Weibchen.wahrgenommen.
Legebeginn ist frühestens Anfang April;  beide Partner brüten (das Männchen meist mehr). Brutdauer ist 2 Wochen, die Nestlingszeit ein Monat.
Schwarzspechte brüten einmal jährlich. Nach dem Verlassen der Nisthöhle durch den Specht wird sie von anderen Waldvögel angenommen.    


Ihr Ruf ist sehr auffällig

Der Flug des Schwarzspechtes flatternd und gerade, wirkt etwas schwerfällig, Flugtypus ähnlich dem Eichelhäher.   
Sein Fug- bzw Warnruf ist das ganze Jahr über hörbar: „krrüüük  krrüük krrrüüük…“;im Sitzen ruft er  ein abfallendes „kliöh“; zur Fortpflanzungszeit hört man eine Reihe von Lauten wie „kwoih-kwih-kwihkwih-kwih“ (Lachen). Damit markiert er sein Revier und zeigt den Höhlenbesitz an. Schwarzspechte trommeln auch laut und weithin hörbar mit relativ langsamer Schlagfolge (Dauer eines Wirbels 2-3 s)


Sie fressen Insekten und Insektenlarven

Die Nahrung besteht aus verschiedenen Insekten und deren Larven, Puppen, Vollkerfen von Ameisen und holzbewohnenden Käfern. Schwarzspechte suchen ihre Nahrung unter der Borke und im Holz alter und kranker Bäume. Morsche Bäume werden regelrecht zerhackt (kräftiger Schnabel), insektenbefallene Bäume werden entrindet. Die Spuren der Nahrungssuche sind im Wald leicht zu entdecken. Seine Löcher sind länglich und rechteckig, manchmal schlitzartig.


Die Vögel sind EU-rechtlich und landesgesetzlich geschützt

Schwarzspechte kommen im Bundesland Salzburg im Natura 2000 Gebiet Hohe Tauern vor, den Nördlichen Kalkalpen, dem Naturwaldreservat Prossauwald, dem Naturwaldreservat Biederer Alpswald, dem Geschützten Landschaftsteil Kühberg (Stadt Salzburg);  als Nahrungsgast und Brutvogel findet man ihn im Natura 2000-Gebiebiet Salzachauen sowie dem Europäischen Biogenetischen Reservat Sieben Möser Gerlosplatte, und im angrenzenden Nationalpark Berchtesgaden.

Der Schwarzspecht gilt derzeit österreichweit als ein ungefährdeter Brutvogel. Seine Bestandessituation ist nach Angaben von ZULKA et al.(2005) mäßig häufig, Bestandes- und Arealentwicklung sind stabil. Habitatverfügbarkeit dieses Brutvogels ist sehr hoch, die Habitatentwicklung dagegen nur schwach positiv. Eine direkte Gefährdung durch den Menschen scheint Nach Auffassung des Autors nicht gegeben zu sein.

 Bei uns im Bundesland Salzburg ist der Schwarzspecht streng geschützt: einerseits durch die Bestimmungen der Tier- und Pflanzenarten-Schutzverordnung (LGBl. Nr.18/2001), andererseits ist er Bestandteil der EU-Vogelschutzrichtlinie Anh.1 und somit EU-weit  geschützt. Im Sinne des erhöhten Schutzbedarfes ist die Erhaltung von Altholzinseln, besonders in Laubwäldern sowie von längeren Umtriebszeiten wichtig. ZULKA (2005) schlägt ein regelmäßiges Monitoring dieser Vogelart vor.

Literatur




Weiterführende Links:

Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung

Rote Liste gefährdeter Tierarten

Abfrage - Rote Listen

Ursachen für die Gefährdung der Tiere

Vogelschutz-Richtlinie

Bonner Konvention

Biodiversität in Österreich

Birdlife

Umweltbundesamt

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Rückfragen: Mag. Michael Hubka