
Kiebitz
Kiebitz
Kiebitze sind auffällige Vögel
Kiebitze gehören systematisch zur Familie der Regenpfeifer; sie sind tagaktiv, gesellige und unter den Watvögeln die auffälligste, leichtest erkennbare Art.
Sie sind etwa taubengroß und zweifarben. Ihre Bauchseite ist weiß, der Rücken schwarz mit grünlich - metallischem Glanz. Besonders auffällig ist der dunkle Kopf mit einem Federschopf, der beim Jungvogel weniger stark ausgebildet ist sowie das schwarze Halsschild. Der Schwanz ist kurz und unterseitig bräunlich gefärbt ist. Ihr Schnabel ist vergleichsweise zur Lebensweise kurz, kräftig gebaut und dunkel gefärbt.
Der Flug des Kiebitz’ ist besonders auffällig durch die braune Flügelunterseite und die langsam, schaufelnden Flügelbewegungen, wodurch die breit abgerundeten Flügelspitzen zur Geltung kommen.
Kiebitze sind sehr stimmfreudig, sie rufen am häufigsten klagend und weinerlich „ki-wi“, am Brutplatz singt das Männchen“kie-witt…kie-witt (>Name)..chärruit“ unter steilem Auf- und Absteigen, Körperwenden und Rollen. Dabei sind in einzelnen Phasen wuchtelnde Fluggeräusche zu hören. Daneben gibt es noch die Bodenbalz, bei der das Scheinnisten eine gewisse Rolle spielt.
Sie benötigen naturbelassene Lebensräume
Kiebitze bevorzugen Feuchtwiesen und Moore als Lebensraum. Oft nehmen sie auch Äcker und Kulturland als Lebensraum an. Sie ernähren sich hier von den verschiedensten Bodentieren wie Insekten, Insektenlarven, Regenwürmern, aber auch pflanzlicher Nahrung. Bodentiere werden durch Abklopfen mit dem Schnabel aus dem Boden gelockt, da sie keinen typischen Schnabel zum Stochern wie z.B. der Brachvogel oder der Säbelschnäbler besitzen.
Kiebitze sind Bodenbrüter, sie legen ihr Nest in einer Bodenmulde an. Sie sind in baum- und strauchlosen, offenen Ebenen zu finden, um nicht von Ansitzjägern überrascht zu werden. Ein Verhalten, das auch bei anderen Bodenbrütern (z.B. Braun- oder Schwarzkehlchen) zu finden ist. Die Vögel legen zumeist 4-6 ovale Eier ins Nest, die ausgesprochen tarnfarben gezeichnet sind. Die Grundfarbe ist grün bis grau mit braunen Punkten oder Sprenkeln. Der Legeabstand der Eier beträgt 1-2 Tage, das Brutgeschäft wird von beiden Geschlechtern wahrgenommen. Die Jungen schlüpfen nach 26-29 Tagen, sind Nestflüchter und mit etwa 35-40 Tagen flugfähig. Durch diese Färbung ist das Gelege vor Nesträubern (z.B. Krähen) besser geschützt. Die Legezeit ist März bis Ende Mai. /Anfang Juni. Kiebitze haben eine Jahresbrut. Frischgeschlüpfte Küken sind erdfarben: sie reagieren bei Gefahr auf einen Warnruf der Eltern, drücken sich flach auf den Untergrund und verschmelzen optisch mit diesem. Sie laufen erst weg, wenn die Altvögel Entwarnung geben.
Die Vögel sind europaweit, doch nur selten zu finden
Kiebitze sind Zugvögel. Sie brechen aber schon früh auf (Ende Mai/Anfang Juni). Dieser Frühwegzug führt meist nur über geringe Strecken. Man kann deswegen im Sommer schon wandernde Kiebitzschwärme beobachten. Kiebitze überwintern auf der iberischen Halbinsel, Nordafrika und auch Türkei.
Für das Bundesland Salzburg existieren sehr viele ältere Kiebitzmeldungen, im Gegensatz dazu aber gibt es nur relativ wenige aktuelle Vorkommen. Die wichtigsten davon sind: Das Natura 2000-Gebiet Oichtenriede, das Natura 2000-Gebiet Weidmoos, das Naturschutzgebiet Obertrumersee, am Mattsee, das Naturschutzgebiet Wallersee-Bayrhamerspitz sowie das Naturschutzgebiet Zellermoos.
Kiebitze sind durch Lebensraumverlust stark gefährdet
Der Kiebitz gilt bei uns im Bundesland Salzburg als eine streng geschützte Vogelart, weil potenziell gefährdet. Die Bestandsentwicklung schein schwach positiv zu sein, seine Habitatverfügbarkeit gering; die Entwicklung der Habitatsituation ist ebenfalls schwach negativ. andererseits ist die Beeinflussung durch den Menschen stark negativ. Es ist einerseits die Gefährdung seines Brut- und Wohnhabitats, andererseits drohende Verbuschung durch mangelnde Pflege der Streu- und Feuchtwiesen, wodurch es zu einer Aufgabe der Brut durch die Vögel kommt (Stichwort: Bedrohung durch Ansitzjäger). Der Kiebitz ist vor allem im Pinzgau von der Grünlandintensivierung betroffen. Laut Aussendung des Umweltbundesamtes "Handlungsbedarf für Österreich zur Erfüllung der EU-Vogelschutzrichtlinie" gilt der Kiebitz als Priorität 2-Art. Zu seinem Schutz bzw. Erhaltung der Art ist erhöhter Schutzbedarf gegeben durch Erhaltung ausgedehnter, grünlanddominierter Fluss- und Beckenlandschaften und Entbuschung von Feuchtwiesen durch Beweidung und Offenhalten von Feuchtwiesen, Renaturierung von Überflutungsräumen, Rückbau von Drainagen, Schutz vor Entwässerungen, Verfüllungen von nassen Mulden im Ackerland und auf Wiesen und großflächigen Aufschüttungen sowie ein Monitoring der Bestände. (ZULKA et al., 2005).
Der Kiebitz ist landesweit und europaweit durch Salzburger Landesgesetz als auch eine Richtlinie der EU geschützt. Die Naturschutzabteilung bietet mit verschiedenen Förderungen eine Hilfe zum Schutz des Kiebitz an.
Weiterführende Links:
Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung
Rote Liste gefährdeter Tierarten
Ursachen für die Gefährdung der Tiere
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