Grauspecht
Grauspechte sind Bewohner natürlicher Lebensräume
Grau- und Grünspecht sind Zwillingsarten
Grauspechte gehören zur Familie der Spechte,ähneln von ihrem Habitus den Grünspechten (Zwillingsart), etwas kleiner und unterscheiden sich vor allem in der Kopfzeichnung. Der Kopf und der Hals sind grau, mit unaufälligem, schwarzem Augenstreif und schmalem Bartstreif. Nur beim Männchen sind Stirn und Vorderscheitel rot, das bei Weibchen fehlt. Die Vögel besitzen einen langen und kräftigen Schnabel.
Grauspechte haben vielfältige Lebensräume
Diese Spechtart kommt als Brutvogel von Europa bis Ostasien vor; seine nördliche Verbreitungsgrenze reicht bis Südskandinavien, Zentralrussland, Südsibirien und Nordmongolei, die Südgrenze ist die ungefähre denkbare Linie Mittelfrankreich - Alpen - Nordgriechenland - Nordanatolien - Himalaya -Südchina -Japan - Taiwan - Sumatra. Grauspechte sind in ganz Mitteleuropa nicht gleichmäßig häufig anzutreffen. In manchen Gebieten sind sie häufiger als der Grünspecht. Gebietsweise zählen sie zu ausgesprochenen Raritäten oder fehlen ganz (z.B. Norddeutschland).
Bevorzugte Wohn-, Brut- und Nahrungshabitate der Grauspechte sind locker mit Bäumen bestandene Landschaften., z.B. Parkanlagen, größere Gehölze und Feldgehölze, Auwälder, Lichtungen, Streuobstwiesen, Laubnadelmischwälder, im Gebirge nicht zu dichte Nadelwälder. Am Baumstamm klettern sie bisweilen in Spiralen empor, und können kopfunter an horizontalen Ästen hängen.
Auffällig ist der Flug des Grauspechts : Er fliegt wellenförmig und schließt nach einigen Schlägen die Flügen; wobei der Körper - den Vortrieb ausnützend - weiter schießt; er Vogel verliertdabei an Höhe , die er durch ein paar rasche Flügelschläge zurückgewinnt.
Grauspechte sind durch Verlust der Bruthabitate gefährdet
Der Grauspecht zählt zu den Brutvögeln im Bundesland Salzburg. Er ist ein Höhlenbrüter, nimmt verlassene Höhlen anderer Spechtarten gerne an, zimmert sie aber auch selbst.
Legebeginn ist Ende April, zumeist jedoch Ende Mai/Anfang Juni. Sie haben eine Jahresbrut. Es werden pro Brut 7-9, seltener jedoch 4 oder 5 weiße Eier gelegt. Die Brutdauer beträgt 14 -17, die Nestlingsdauer 23 Tage. Durch Verlust der Bruthabitate wie Streuobstwiesen sind die Vögel besonders gefährdet.
Die Vögel benötigen besonderen Schutz
Grauspechte zählen im Bundesland Salzburg zu den vollkommen geschützten Vogelarten. Die Gefährdung ergibt durch durch die Umwandlung gut strukturierter, alter Laub-und Nadelmischwaldbestände in nadelbaumreiche Altersklassenwälder. hohe Totholzanteile sollten erhalten und Umtriebszeiten vor allem in Laubwäldern verlängert, hohe Totholzanteile erhalten und Umtriebszeiten in Laubwäldern verlängert werden. Schutzmaßnahmen zur Erhaltung des Grauspechtes sind die Erhaltung strukturreicher, Laub- und Mischwälder, sowie eine naturnähere Bewirtschaftungsweise mit längeren Umtriebszeiten, kleineren Schlagflächen und Vermeidung von reinen Fichtenkulturen, daneben aber auch ein Erhalt von Streuobstwiesen.
Die Entwicklung des Grauspechtbestandes ist schwach negativ, bezüglich der Areale ist eine mäßige Einengung gegeben. Die Verfügbarkeit der Habitate ist extrem positiv, die Entwicklung der Grauspechthabitate gleich bleibend. Nach Auffassung von ZULKA et al. (2005) herrscht bei der Erhaltung dieses Vogels starke Verantwortlichkeit, da in Österreich etwa 2% des europäischen Bestandes dieser Anh.1-Art brüten. Weiters ist besonderer Schutzbedarf gegeben; . Ausserdem sollte im Sinne des Grauspechtes extensive Wiesennutzung betrieben und Streuobstwiesen erhalten werden. sie unterliegen einerseits dem Schutz der Salzburger Pflanzen- und Tierarten-Schutz-Verordnung sowie den Bestimmungen der EU-Vogelschutzrichtlinie Anh.I, weshalb bestimmte Vogelschutzgebiete, z.B. das Natura-2000- Gebiet und SPA Salzachauen für diese Art ausgewiesen wurden.
Zur Erhaltung dieser Vogelart sollen Artenschutzprogramme entwickelt, Forschungsdefizite abgebaut und Lebensräume unter Schutz gestellt werden. Auch ist eine Erfassung der Grauspechtbestände und seiner Bruthabitate (Monitoring) für den Erhalt unbedingt erforderlich.
Weiterführende Links:
Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung
Rote Liste gefährdeter Tierarten
Ursachen für die Gefährdung der Tiere
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