Flussregenpfeifer
Diese Vögel sind im Land Salzburg besonders geschützt

Flussregenpfeifer Bild: H. Duty
Flussregenpfeifer sind eine sehr auffällige Vogelart
Der Flussregenpfeifer gehört zur Familie der Regenpfeifer ist eine kurzhalsige Limikole und etwas kleiner als der Sandregenpfeifer, etwa sperlingsgroß. Er ist oberseits sandbraun, unterseits weiß. Er hat einen längeren, dünnen Schnabel als seine Zwillingsart Sandregenpfeifer.
Flussregenpfeifer haben an der Stirn ein schwarzes Band, ebenso einen schwarzen, breiten Strich vom Schnabel bis hinter die Augen. Die Augen sind groß, etwa kreisrund, von einem gelben Augenring umgeben; der Vogel hat einen beigen Überaugenstreif. Seine Beine sind lang und blassbraun-gelb oder bräunlich-fleischfarben.
Sie besitzen ein augeprägtes Brutverhalten
Die Vögel kommen in ganz Europa, Asien und Nordafrika vor. In Österreich sind Flussregenpfeifer Brutvögel der alpinen und kontinentalen Region und kommen auf vegetationsarmen Sand-, Kies- und Schotterbänken in Wassernähe, Kiesgruben und künstlichen Erdaufschlüssen. In ihrem Lebensraum sind die Vögel durch ihre Färbung gut getarnt. Flussregenpfeifer legen ihr Nest in einer Bodenmulde an; sie haben 1 Jahresbrut. 4 hervorragend getarnten Eier sehen Kieselsteinen ähnlich und sind dadurch vor Eierdieben gut geschützt. Sie werden im Abstand von etwa 2 Tagen gelegt. Brutzeit ist von April-Juli. Die Eier werden von beiden Eltern 22-28 Tage bebrütet. Nach etwa 4 Wochen sind die Nestlinge flügge. Junge Flussregenpfeifer werden von beiden Eltern geführt, vom Vater länger als von der Mutter. Die Jungen drücken sich bei Gefahr dicht an den Boden und lernen schon nach drei Tagen, Tarnungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Vögel führen eine Saisonehe, die jedoch über Brutplatztreue erneuert werden kann. Sie haben ein auffälliges Verhalten: Die Altvögel lenken die Aufmerksamkeit eines Eindringlings auf sich, indem sie auffällige Rufe von sich geben und sich flügellahm stellen; dadurch wird die Brut geschützt („Verleiten“)
Flussregenpfeifer zeichnen sich durch „piu-piu-piu“-Rufe aus; seine Warnrufe sind „prii“. Während des fledermausartigen Balzfluges singen sie „krri-a-krri-a“. Flussregenpfeifer ernähren sich von Insekten, Spinnen, Würmern und Krebschen, die in der Regel optisch geortet werden. Nahrungssuche wird aber auch akustisch oder durch Bodenklopfen betrieben.
Die Vögel sind Sommervögel: sie sind etwa von März bis September in ihren Sommerquartieren; als Weitzieher überwintern sie in Afrika südlich der Sahara.Sie sind weit verbreitet, kommen aber nirgends häufig vor. In Salzburg kommen Flussregenpfeifer an wenigen großen Schotterflächen an Flüssen(v.a. Salzach und Taugl) vor), daneben auch in einigen Sekundärlebensräumen wie Kiesabbaugebieten.
Die Gefährdungen der Vögel sind vielfältig
Die Vögel sind österreichweit gefährdet (RL-Ö=3): Die Bestandessituation wird nach ZULKA et al. als "selten" angegeben. Bestandes- und Arealentwicklung sind stabil, dagegen ist die Habitatverfügbarkeit gering, die Entwicklung der Habitatsituation gleich bleibend. Flussregulierungen und Lebensraumverluste, machen den Flussregenpfeifer zur gefährdeten Art; Kraftwerksbau und Schwallbetrieb können die Brut eines ganzen Jahres vernichten, wenn Sand- und Schotterbänke überschwemmt werden. Störungen während der Brutzeit durch Erholungsnutzung der Schotterflächen wirkt sich negativ aus: Eier und Jungvögel sind so gut getarnt, dass man sie leicht übersieht und zusammentritt (Gefährdung durch Badetourismus). Deswegen herrscht zur Brutzeit im Natura 2000-Gebiet Tauglgries Betretungsverbot bestimmter Kiesbänke. Im Falle des Flussregenpfeifers ist Schutzbedarf gegeben !
Die Lebensräume von Flussregenpfeifern müssen besonders geschützt werden.
Für die Sicherung der Flussregenpfeifervorkommen sind der Erhalt unregulierter Fließstrecken mit natürlicher Geschiebedynamik, ein überregionales Konzept zum langfristigen Management von Sekundärlebensräumen und Regelungen für die Freizeitnutzung sensibler Flussabschnitte notwenig (Zulka et.al. 2005). Flussregenpfeifer sind nach EU-Recht eine Priorität 1-Art und daher EU-weit geschützt.
Weiterführende Links:
Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung
Rote Liste gefährdeter Tierarten
Ursachen für die Gefährdung der Tiere
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