
Naturdenkmal Gletschertopf im Obersuzbachtal
Bild: Nowotny
Naturdenkmäler
Mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde können zu Naturdenkmälern besonders schöne, seltene und daher erhaltungswürdige Naturgebilde erklärt werden wie z.B. einzelne Bäume, Wasserfälle, Gletscherspuren, Felsbildungen, Schluchten, Klammen oder Fundorte seltener Gesteine und Minerale einschließlich der nächsten Umgebung.
In das Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe vorgenommen werden, die dessen Bestand oder Erscheinungsbild beeinträchtigen können. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Beeinträchtigung des Naturdenkmales geringfügig bleibt, also Bestand und Erscheinungsbild des Naturdenkmales nicht gefährdet werden.
Derzeit gibt es im Bundesland Salzburg 255 Naturdenkmäler.
aktuelle Gesamtübersicht
Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Rechtsgrundlagen: §§ 6 bis 9 NSchG

