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Geschützte Naturgebilde von örtlicher Bedeutung

Durch Bescheid der Gemeindevertretung können Naturgebilde oder kleinflächige Gebiete, die das Orts- oder Stadtbild besonders prägen, hiefür eine besondere ästhetische Wirkung aufweisen oder eine besondere lokale historisch-kulturelle Bedeutung besitzen, geschützt werden. Unter diese Schutzkategorie fallen z.B. besonders schöne Bäume oder Grünbestände.

Derzeit sind im Bundesland Salzburg 8 derartige Naturgebilde geschützt.

(Gesamtübersicht siehe Naturschutzbuch )

Zuständig ist die Gemeinde (Gemeindevertretung).

Rechtsgrundlage: § 10 NSchG  





Rückfragen:

Ref.Naturschutzrecht