
Geschützte Naturgebilde von örtlicher Bedeutung
Durch Bescheid der Gemeindevertretung können Naturgebilde oder kleinflächige Gebiete, die das Orts- oder Stadtbild besonders prägen, hiefür eine besondere ästhetische Wirkung aufweisen oder eine besondere lokale historisch-kulturelle Bedeutung besitzen, geschützt werden. Unter diese Schutzkategorie fallen z.B. besonders schöne Bäume oder Grünbestände.
Derzeit sind im Bundesland Salzburg 8 derartige Naturgebilde geschützt.
(Gesamtübersicht siehe Naturschutzbuch )
Zuständig ist die Gemeinde (Gemeindevertretung).
Rechtsgrundlage: § 10 NSchG


