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Geschützte Naturgebilde von örtlicher Bedeutung

Durch Bescheid der Gemeindevertretung können Naturgebilde oder kleinflächige Gebiete, die das Orts- oder Stadtbild besonders prägen, hiefür eine besondere ästhetische Wirkung aufweisen oder eine besondere lokale historisch-kulturelle Bedeutung besitzen, geschützt werden. Unter diese Schutzkategorie fallen z.B. besonders schöne Bäume oder Grünbestände.

Derzeit sind im Bundesland Salzburg 18 derartige Naturgebilde geschützt.

(Gesamtübersicht)

Zuständig ist die Gemeinde (Gemeindevertretung).

Rechtsgrundlage: § 10 NSchG