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Naturdenkmäler

Naturdenkmal Gollinger Wasserfall    Bild: H.Hinterstoisser

Gollinger Wasserfall                     Bild: Hinterstoisser

Mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde können zu Naturdenkmälern besonders schöne, seltene und daher erhaltungswürdige Naturgebilde erklärt werden wie z.B. einzelne Bäume, Wasserfälle, Gletscherspuren, Felsbildungen, Schluchten, Klammen oder Fundorte seltener Gesteine und Minerale einschließlich der nächsten Umgebung.

  

In das Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe vorgenommen werden, die dessen Bestand oder Erscheinungsbild beeinträchtigen können. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Beeinträchtigung des Naturdenkmales geringfügig bleibt, also Bestand und Erscheinungsbild des Naturdenkmales nicht gefährdet werden.

Eine aktuelle Gesamtübersicht finden Sie hier

Zuständig sind die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften).





Rückfragen:

Ref.Naturschutzrecht