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Landschaftsschutz

Blick vom LSG Zeller See auf das Kitzsteinhorn Bildquelle: www.pixelio.de
Blick vom LSG Zeller See auf das Kitzsteinhorn Bildquelle: www.pixelio.de

Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege eines Ausschnittes der Erdoberfläche (Landschaft). Zum Schutz von Landschaften kommt dabei die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten oder Ruhezonen in Betracht. Weiters können bestimmte Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Landschaft haben, in einem naturschutzbehördlichen Verfahren von der Behörde untersagt werden. Darüber hinaus gibt es noch zum Schutz der Landschaft bestimmte gesetzliche Verbote.

Landschaftszerstörung durch Zersiedelung und Versiegelung infolge vermehrten Tourismus (Bau von zusätzlichen Häusern, Hotels, Verkehrsflächen und Schipisten)    Bild: H.Hinterstoisser

Landschaftszerstörung durch Zersiedelung und Versiegelung infolge vermehrten

Tourismus'  (Bau von zusätzlichen Häusern, Hotels, Verkehrsflächen und Schipisten)

 Bild: H.Hinterstoisser

Gegenstand des Landschaftsschutzes ist nicht nur die vom Menschen unbeeinflusste Landschaft (Naturlandschaft), sondern auch mehr oder weniger veränderte (naturferne bzw. naturnahe) Kulturlandschaft. Bei solchen von Menschen veränderten Landschaften werden verstärkt die Instrumente der Landschaftspflege und des Vertragsnaturschutzes eingesetzt, um z.B. den naturnahen Zustand einer Kulturlandschaft zu erhalten oder um Verbesserungen zu erreichen.

Gesetzliche Grundlage: §§ 2, 24 Abs. 2a und 35 Salzburger Naturschutzgesetz 1999


Zum Bereich Internationaler Landschaftsschutz und hier insbesondere zur Europäischen Landschaftskonvention erhalten Sie ebenfalls Informationen.





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