Projektförderungen
Allgemeines
Neben den Flächenförderungen des Vertragsnaturschutzes (pauschalierte Prämie pro ha/Jahr) stellt die Projektförderung das wichtigste Anreizsystem für die Umsetzung von Naturschutzprojekten dar. Die Projektförderungen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und insbesondere zur Wiederherstellung ökologisch wertvolle Lebensräume und Lebensräumen von Arten. Bei den Projektfördeungen wird die Förderung auf Basis von Rechnungen abgegolten.
Salzburger Naturschutzfonds
Mit der Naturschutzgesetz-Novelle 1991 steht der Salzburger Naturschutzfonds zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Sondervermögen des Landes zur Verfügung. Neben den Erträgen aus der Naturschutzabgabe fließen auch andere zweckgebundene Einahmen in den Fonds ein.
Seit der Einrichtung des Salzburger Naturschutzfonds ist die landesweite Förderung von Naturschutzprojekten im Rahmen der Fachdisziplin Landschaftsplanung ein Schwerpunkt der Arbeit der Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Die Mittel des Salzburger Naturschutzfonds werden als nationale Gegenüberstellungsmittel für EU-Kofinanzierungsprojekte des Programms "Ländliche Entwicklung", des Finanzierungsinstrumentes "Life+" bzw. des "Strukturfonds" herangezogen. In Rahmen der Anteilsfinanzierung durch den Salzburger Naturschutzfonds können beträchtliche Fördermittel der Europäischen Union und des Bundes lukriert werden.
Die Förderabwicklung sowie die Projektbetreuung erfolgt durch die Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung.
Ländliche Entwicklung LE 07-13
Das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 07-13 ("Grüner Pakt") wurde am 25. Oktober 2007 von der Europäischen Kommission genehmigt. Die Sonderrichtlinie "Sonstige Maßnahmen" des BMLFUW beinhaltet die maßgeblichen Förderbestimmungen für den Naturschutzbereich relevante Projektförderung im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung.
Maßnahme "Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes – Naturschutz (M 323-a)"
Die Maßnahme "M323 - Naturschutz" stellt für die Programmperiode LE 2007 bis 2013 den wichtigsten Finanzierungstopf für Projekte aus dem Naturschutzbereich dar. Mit Hilfe des sehr breit ausgelegten Förderinstruments können mit Ausnahme von Forschungsvorhaben nahezu sämtliche Maßnahmen, die bei der Planung, Umsetzung und Betreuung von Naturschutzprojekten anfallen, gefördert werden. Ein Förderschwerpunkt liegt in der finanziellen Unterstützung von Projekten im Zusammenhang mit naturschutzrechtlich geschützten Gebieten (insbesonders Europaschutzgebiete, Nationalparke, Naturparke und sonstige ökologische Schutzgebiete).
Leader (M 413)
Leader ist eine strategischer Ansatz innerhalb de Programms "Ländliche Entwicklung". Leader Projekte sollen die ländlichen Regionen kulturell, wirtschaftlich, ökologisch oder sozial stärken. Leader unterstützt ein "Bottom-up"- Prinzip, bei dem lokale Arbeitsgruppen (LAG) Entscheidungsbefugnis bei der Ausarbeitung und Umsetzung von lokalen oder regionalen Projekten haben. Mit dem Programm sollen innovative Konzepte und Kooperationsprojekte umgesetzt und lokale Partnerschaften vernetzt werden.
Leader-Projekte, welche schwerpunktmäßig Naturschutzziele verfolgen, werden nach Einreichung bei der Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung zur Beschlussfassung an die jeweilige regional zuständige Leaderaktionsgruppe (kurz LAG) weitergeleitet. Die Bewilligung der Leader-Förderanträge erfolgt abschließend wiederum durch die Naturschutzabteilung.

