Weidemanagement
Der Naturschutzplan auf der Alm zielt auf eine nachhaltige Almbewirtschaftung ab, die einerseits gutes, ertragreiches Futter für die Almtiere liefert, andererseits die Struktur- und Lebensraumvielfalt auf Almen fördert und unterstützt. Bei der Bewirtschaftung muss dabei das natürliche Ertragspotenzial der Alm beachtet werden. Die Einhaltung folgender Grundsätze sind für jeden Betrieb, der am Naturschutzplan auf der Alm teilnehmen will, verbindliche Voraussetzung:
- Standortgemäß: Die Nutzung muss so erfolgen, wie sie den Klima-, Boden- und Geländeverhältnissen sowie der Pflanzengesellschaft auf Dauer entspricht.
- Artgerecht: Durch die angepasste Bewirtschaftung werden die Artenvielfalt und die Lebensräume der Pflanzen und Tiere nicht beeinträchtigt, sondern gefördert.
Im Rahmen vom Naturschutzplan auf der Alm werden Maßnahmen zur Verbesserung des Weidemanagements gefördert.
Die geordnete Weidewirtschaft ("Weidemanagement") ist die zentrale Maßnahme zur dauerhaften Aufrechterhaltung einer guten Weidequalität. Die geordnete Weidewirtschaft wird durch folgende Leitsätze deutlich gemacht:
- möglichst früh bestoßen: Ein an die Futterfläche angepasster Viehbesatz sollte rechtzeitig aufgetrieben werden. Bei einem frühen Auftrieb sind auch weniger bekömmliche Pflanzen, wie die Rasenschmiele oder der Bürstling, noch schmackhaft und werden vom Weidevieh aufgenommen. Der optimale Bestoßungspunkt ist, wenn das Futter fausthoch steht.
- Angemessene Ernährung der Weidetiere: Die besten Flächen sollten den Milchkühen vorbehalten werden. Jung- und Galtvieh weiden vorzugsweise nach den Milchkühen bzw. auf Magerweiden. Die entlegensten Flächen und steile Hänge werden mit Schafen bestoßen.
- Koppelwirtschaft: Umtriebsweiden liefern ein gutes Futter über die gesamte Alpungsperiode. Die Weiden werden gleichmäßig abgefressen, und viele Probleme, wie Verheidung und Verunkrautung, werden hintangehalten. Durch die Koppelwirtschaft kann der Nutzungszeitpunkt optimal auf den Qualitätsertrag der Fläche abgestimmt werden.
- Keine Über- oder Unternutzung: Je mehr Futter angeboten wird, umso selektiver weidet das Vieh. Die Folgen sind Verunkrautung und Verheidung. Wird jedoch laufend übernutzt, so nimmt die Artenvielfalt ab. Je nach Futterqualität und Mange kann ein Pflanzenbestand unterschiedlich stark abgeweidet und trotzdem ausgeglichen bestoßen sein. Zum Beispiel verträgt eine verheidete Magerweide weit weniger Vieh als eine ertragreiche Fettweide der gleichen Größe.
Angepasste Bewirtschaftung von Feuchtflächen: Vertrittempfindliche Feuchtflächen sollten an die speziellen Verhältnisse angepasst bewirtschaftet werden. Sie sollten zB. nur während Trockenperioden beweidet werden.
Gefördert werden die Zaunerrichtung und –erhaltung, Einsaat und Weidemanagement zur Verringerung von Erosionsschäden. Auch die Pflegemahd und die Entfernung des Mähgutes aus der Fläche zur Verbesserung der Artenvielfalt auf artenarmen Magerweiden (die regelmäßige Pflegemahd von Almampferflächen, Farnfluren und dergleichen sind nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm förderbar) wird gefördert.
Weiters ist auch das Schlegeln (zB: bei Weideflächen, die jahrelang zu wenig genutzt wurden) möglich, bei dem die stark verfilzten Flächen von den Weidetieren nicht angenommen werden. Durch eine einmalige Entfernung des Grasfilzes kann in Kombination mit einer vermehrten Bestoßung die Attraktivität der Weide für das Vieh deutlich erhöht werden. Durch das Schlägeln darf es jedoch nicht zu einer Nivellierung des Standorts und zu einer Strukturverarmung kommen. Wichtig ist auch die Einhaltung eines vorgeschriebenen Beweidungszeitraumes - bei Agrargemeinschaften erfolgt dies in Abstimmung mit bestehenden Regelungen (zB: Beweidung von Feuchtflächen erst ab einem bestimmten Datum). Auch eine angepasste Bestoßung hinsichtlich Tierkategorie und Alter der Tiere (die Festlegung der Tierkategorien erfolgt im Rahmen der Planung) ist erforderlich. Almeigener Dünger fällt meist nur auf Melkalmen in größeren Mengen an; da er wertvoll ist, soll er wohlüberlegt ausgebracht werden (Düngemanagement).
Förderungsvoraussetzungen:
- Durch die Maßnahme muss es zu einer Verbesserung der naturschutzfachlichen Situation auf der Alm kommen. Das kann die Erhöhung der Strucktur- oder Artenvielfalt ebenso sein wie die Reduktion von Erosionsschäden oder Verhinderung von Eutrophierungen.
- Durch die Maßnahme darf es nicht zu einer Verschlechterung (ungewünschte Extensivierung oder Intensivierung) anderer Almbereiche kommen.
- Maßnahmenrelevant sind Almen mit schwerwiegenden Bewirtschaftungsfehlern. Häufige Bewirtschaftunsgfehler sind: - Fehlende Koppelwirtschaft und ihre Folgen wie einseitige Über- bzw. Unternutzung
- Fehler im Hinblick auf Tierkategorie und Tierart (zB: sollten steile Flanken nicht mit Milchkühen beweidet werden)
- Nicht sachgemäße Ausbringung des anfallenden Düngers

