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Schwenden

Schwenden von Jungbäumen:

Durch Verwaldung (zB. durch Fichte, Lärche, Rotbuche und Berg-Ahorn) gehen jährlich viele Hektar naturschutzfachlich wertvoller Magerweiden verloren. Gefördert werden das Schwenden von Jungbäumen, Räumen der Fläche sowie die Einsaat mit standortangepasstem Saatgut. Wenn es das Gelände erlaubt, sollten die Jungbäume nach dem Umschneiden an einem zentralen Ort entastet werden. Dadurch wird das Räumen der Fläche vereinfacht und der Zeitaufwand wird deutlich geringer. Die Schwendhäufen können an einem zentralen Platz verbrannt werden (nur eine Brandstelle) und die Grasnarbe wird geschont. Weiters ist die Maßnahmenfläche sofort wieder sauber und es wird weniger Saatgut benötigt.

Fördervoraussetzung:

  • Die Maßnahme muss sich positiv auf den naturschutzfachlichen Wert der Fläche auswirken.
  • Die Grasnarbe muss ein naturschutzfachlich wertvoller Weide- oder Rasentyp sein (zB: Kalkmagerrasen oder Borstgrasrasen). Die Maßnahme muss zur Erhaltung dieser Vegetationstypen beitragen.
  • Die Maßnahmenfläche muss als Weide geeignet sein. Steile, erosionsgefährdete Hänge dürfen nicht geschwendet werden.
  • Die Maßnahme muss in das Gesamtkonzept des Naturschutzplans auf der Alm passen. Nach Durchführung der Maßnahme muss die Fläche an das Weidepotenzial angepasst bestoßen werden.

Schwenden von Gebüsch:

In Lawinenstrichen, Gräben und Standorten wo aufgrund der Kürze der Vegetationsperiode kein Wald aufkommen kann, können sich Gebüsche und Krummholzbestände etablieren. Vor allem die Grünerlen und die Latschen (seltener: Weiden und Birken) breiten sich, von diesen Extremstandorten ausgehend, in den Almweideflächen aus. Bei fehlender Weidepflege nehmen sie dort oft innerhalb eines Jahrzehnts überhand und können nur mühsam bekämpft werden.

Die Latsche steht in den meisten Bundesländern unter Naturschutz. Darüber hinaus sind Latschengebüsche naturschutzfachlich von europaweitem Interesse. Hier muss abgewogen werden, welcher Vegetationstyp naturschutzfachlich von höherer Bedeutung ist. In diese Überlegung ist die Verbreitung des Vegetationstyps auf der gesamten Alm und ihrer Umgebung einzubeziehen.

Gefördert werden das Schwenden von Gebüsch, Räumen der Fläche sowie die Einsaat mit standortangepasstem Saatgut.

Fördervoraussetzung:

  • Die Maßnahme muss sich positiv auf den naturschutzfachlichen Wert der Fläche auswirken.
  • Die Grasnarbe muss ein naturschutzfachlich wertvoller Weide- oder Rasentyp sein (z.B: Kalkmagerrasen oder Borstgrasrasen). Die Maßnahme muss zur Erhaltung dieser Vegetationstypen beitragen.
  • Die Maßnahmenfläche muss als Weide geeignet sein. Steile, erosionsgefährdete Hänge dürfen nicht geschwendet werden.
  • Auf der Fläche muss jedenfalls der Weidecharakter überwiegen. Dichte Gebüsche sind zu belassen.

Schwenden von Zwergsträuchern:

Im Unterwuchs der Bergwälder und in den aufgelichteten Baumbeständen der Waldgrenze breitet sich unter natürlichen Bedingungen ein dichter Teppich aus Zwergsträuchern aus. Durch die Almbewirtschaftung wurden die Zwergsträucher zurückgedrängt und in Almweiden umgewandelt. Bei mangelnder Weidepflege und bei zu geringer Weideintensität nehmen die Zwergsträucher überhand und die Natur erobert sich diese Flächen zurück.

Im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm wird das Schwenden von Zwergsträuchern meist in Kombination  mit anderen Maßnahmen – dem Schwenden von Jungbäumen oder Krummholz sowie bei der Wiederherstellung von Lärchweiden angeboten. Bei der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme ist jedenfalls besondere Sorgfalt erforderlich, da Zwergstrauchheiden naturschutzfachlich von europaweitem Interesse sind (FFH-Lebensraum 4060). Darüber hinaus sind einige Zwergstraucharten in vielen Bundesländern geschützt (v.a. Alpenrose, Wacholder). Hier muss sehr gründlich abgewägt werden, welcher Vegetationstyp naturschutzfachlich von höherer Bedeutung ist. In diese Überlegung ist die gesamte Alm und ihre Umgebung mit einzubeziehen.

Gefördert werden das Schwenden der Zwergsträucher mit der Motorsense oder mit der Motorsäge, das Räumen der Fläche, sowie die Einsaat.

Fördervoraussetzung:

  • Durch die Maßnahme muss der naturschutzfachlichen Wert der Fläche erhöht werden.
  • Die Grasnarbe muss ein naturschutzfachlich wertvoller Weide- oder Rasentyp sein (zB: Kalkmagerrasen oder Borstgrasrasen). Die Maßnahme muss zur Erhaltung dieser Vegetationstypen beitragen.
  • Die Maßnahmenfläche muss als Weide geeignet sein. Steile, erosionsgefährdete Hänge dürfen nicht geschwendet werden.
  • Auf der Fläche muss jedenfalls der Weidecharakter überwiegen. Unbeweidete, geschlossene Zwergstrauchheiden müssen belassen werden.





Rückfragen: DI. Günter Jaritz