Naturschutzplan auf der Alm
Im Bundesland Salzburg liegen zahlreiche Almen in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten. Dazu zählen insbesondere Europaschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie Naturparke. Diese Schutzgebiete zeichnen sich durch das Vorkommen besonderer oder seltener Pflanzen- und Tierarten, ihrer Vielfalt an Lebensräumen oder auch durch ihren besonderen landschaftlichen Reiz aus.

Naturpark Weißbach, Bild: A. Andreeva
Der Naturschutzplan auf der Alm ist eine besondere Form des partnerschaftlichen Vertragsnaturschutzes. Mit dem Förderinstrument „Naturschutzplan auf der Alm“ sollen Naturschutzleistungen der Almbewirtschafter honoriert und damit die ökologische Funktionsfähigkeit von Almen verbessert werden.
Der Naturschutzplan auf der Alm wurde 2004 in Salzburg entwickelt. Er wird von der Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung allen Almbewirtschaftern angeboten, deren Almflächen in einem Schutzgebiet liegen. Für den Nationalpark Hohe Tauern bestehen gesonderte Förderprogramme.
Bei Interesse an dieser Maßnahme wird ein Bewirtschaftungsplan für die Alm („Naturschutzplan auf der Alm“) erstellt. Dazu ist eine Begehung der gesamten Alm notwendig. Bei dieser Begehung werden mit den Bewirtschaftern die naturschutzfachlichen Besonderheiten der Alm sowie Probleme bei der Bewirtschaftung besprochen. Der Almwirtschaftsexperte analysiert die Alm und verschafft sich einen Überblick über die almwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen. Gemeinsam werden die geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktion der Alm festgelegt und ihre Umsetzung geplant. Wesentlich ist dabei, dass die geplanten Maßnahmen der Bewirtschaftung nicht entgegenstehen, sondern in das wirtschaftliche Gefüge der Alm eingepasst werden. Derzeit nehmen an der Maßnahme Naturschutzplan auf der Alm rund 130 Betriebe teil. Dabei kommt eine breite Palette unterschiedlicher Maßnahmen zur Anwendung.
Grundsätze für die Almförderung
Der Naturschutzplan auf der Alm zielt auf eine nachhaltige Almbewirtschaftung ab, die einerseits gutes, ertragreiches Futter für die Almtiere liefert, andererseits die Struktur- und Lebensraumvielfalt auf Almen fördert und unterstützt. Bei der Bewirtschaftung muss dabei das natürliche Ertragspotenzial der Alm beachtet werden. Die Einhaltung folgender Grundsätze ist für jeden Betrieb, der am Naturschutzplan auf der Alm teilnehmen will, verbindliche Voraussetzung:
- Standortgemäß: Die Nutzung muss so erfolgen, wie sie den Klima-, Boden- und Geländeverhältnissen sowie der Pflanzengesellschaft auf Dauer entspricht.
- Artgerecht: Durch die angepasste Bewirtschaftung werden die Artenvielfalt und die Lebensräume der Pflanzen und Tiere nicht beeinträchtigt, sondern gefördert.
Maßnahmen
Die Maßnahmen sind dabei vom speziellen Standort, den Erhaltungszielen und dem aktuellen Erhaltungszustand abhängig. Sie sollen möglichst im Gleichklang mit einer nachhaltigen und standortangepassten Almbewirtschaftung stehen. Abhängig von der Art und der Entstehung der Lebensräume sind daher entweder aktives Handeln oder das Zulassen der natürlichen Entwicklung gefordert.

Persönliches Beratungsgespräch, Foto: G. Jaritz
Erhaltung von naturschutzfachlich wertvollen Magerweiden
Die Erhaltung von artenreichen Magerweiden ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm. Bei dieser Maßnahme steht das Schwenden von aufkommenden Jungbäumen und Zwergsträuchern im Vordergrund. Wesentlich ist dabei, dass die Maßnahmen mosaikartig durchgeführt werden. Es ist nicht Ziel, strukturarme Reinweiden zu schaffen, sondern es sollen möglichst vielfältige Lebensräume mit gleitenden Übergängen geschaffen werden. So sollen zum Beispiel die Übergänge zwischen Reinweiden und geschlossenen Waldbeständen in Form von einer Weide im Baumverbund erfolgen, diese soll in Richtung Wald hin dichter werden und in eine lichte Waldweide übergehen. Diese sanften Übergangsbereiche sind besonders artenreich und vielfältig. Sie sind nicht nur aus naturschutzfachlicher und landschaftsästhetischer Sicht, sondern auch für das Wild von großer Bedeutung.
Schwenden von Jungbäumen:
Durch Verwaldung (z.B. durch Fichte, Lärche, Rotbuche und Berg-Ahorn) gehen jährlich viele Hektar naturschutzfachlich wertvoller Magerweiden verloren.
Gefördert werden das Schwenden von Jungbäumen, das Räumen der Fläche sowie die Einsaat mit standortangepasstem Saatgut. Wenn es das Gelände erlaubt, sollten die Jungbäume nach dem Umschneiden an einem zentralen Ort entastet werden. Dadurch wird das Räumen der Fläche vereinfacht und der Zeitaufwand wird deutlich geringer. Die Schwendhäufen sollen an einem zentralen Platz gelagert werden.
Fördervoraussetzung:
- Die Maßnahme muss sich positiv auf den naturschutzfachlichen Wert der Fläche auswirken.
- Die Grasnarbe muss ein naturschutzfachlich wertvoller Weide- oder Rasentyp sein (z.B: Kalkmagerrasen oder Borstgrasrasen). Die Maßnahme muss zur Erhaltung dieser Vegetationstypen beitragen.
- Die Maßnahmenfläche muss als Weide geeignet sein. Steile, erosionsgefährdete Hänge über 32° Hangneigung dürfen nicht geschwendet werden.
- Die Maßnahme muss in das Gesamtkonzept des Naturschutzplans auf der Alm passen. Nach Durchführung der Maßnahme, muss die Fläche an das Weidepotenzial angepasst, bestoßen werden.
- An erosionsgefährdeten Stellen, in Gräben oder zur Strukturverbesserung sind Einzelgehölze (insbesondere Lärche oder Bergahorn) zu belassen und zu fördern.
Schwenden von Gebüsch:
Bei fehlender Weidepflege können sich Gebüsche und Krummholzbestände, insbesondere in peripheren Almbereichen abseits der Gunstlagen, relativ rasch etablieren. Vor allem Grünerlen und Latschen (seltener: Weiden und Birken) breiten sich in den Almweideflächen aus und können nur mühsam bekämpft werden.
Die Latsche steht in speziellen Schutzgebieten unter Naturschutz und gilt als Forstgehölz gemäß Forstgesetz. Darüber hinaus sind Latschengebüsche naturschutzfachlich von europaweitem Interesse. Hier muss abgewogen werden, welcher Vegetationstyp naturschutzfachlich von höherer Bedeutung ist. In diese Überlegung ist die Verbreitung des Vegetationstyps auf der gesamten Alm und ihrer Umgebung einzubeziehen.
Gefördert werden das Schwenden von Gebüsch, Räumen der Fläche sowie die Einsaat mit standortangepasstem Saatgut.
Fördervoraussetzung:
- Die Maßnahme muss sich positiv auf den naturschutzfachlichen Wert der Fläche auswirken.
- Die Grasnarbe muss ein naturschutzfachlich wertvoller Weide- oder Rasentyp sein (z.B.: Kalkmagerrasen oder Borstgrasrasen). Die Maßnahme muss zur Erhaltung dieser Vegetationstypen beitragen.
- Die Maßnahmenfläche muss als Weide geeignet sein. Steile, erosionsgefährdete Hänge über 32° Hangneigung dürfen nicht geschwendet werden.
- Auf der Fläche muss jedenfalls der Weidecharakter überwiegen. Dichte Gebüsche sind zu belassen.
Schwenden von Zwergsträuchern:

Almpflegemaßnahmen (c) P. Perner
Im Unterwuchs der Bergwälder und in den aufgelichteten Baumbeständen der Waldgrenze breitet sich unter natürlichen Bedingungen ein dichter Teppich aus Zwergsträuchern aus. Durch die Almbewirtschaftung wurden die Zwergsträucher zurückgedrängt und in Almweiden umgewandelt. Bei mangelnder Weidepflege und bei zu geringer Weideintensität nehmen die Zwergsträucher überhand und die Natur erobert sich diese Flächen zurück.
Im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm wird das Schwenden von Zwergsträuchern meist in Kombination mit anderen Maßnahmen – dem Schwenden von Jungbäumen oder Krummholz sowie bei der Wiederherstellung von Lärchweiden angeboten. Bei der Planung und Umsetzung dieser Maßnahme ist jedenfalls besondere Sorgfalt erforderlich, da Zwergstrauchheiden naturschutzfachlich von europaweitem Interesse sind (FFH-Lebensraum 4060) und diese in speziellen Schutzgebieten (Europaschutzgebiete, Pflanzenschutzgebiete) unter besonderem Schutz stehen. Darüber hinaus sind einige Zwergstraucharten in Salzburg nach der Pflanzenschutzverordnung geschützt (Zwerg-Alpenrose, Weiden, Seidelbast). Hier muss sehr gründlich abgewogen werden, welcher Vegetationstyp naturschutzfachlich von höherer Bedeutung ist. In diese Überlegung sind die gesamte Alm und ihre Umgebung mit einzubeziehen.
Gefördert werden das Schwenden der Zwergsträucher mit der Motorsense oder mit der Motorsäge, das Räumen der Fläche, sowie die Einsaat.
Fördervoraussetzung:
- Durch die Maßnahme muss der naturschutzfachliche Wert der Fläche erhöht werden.
- Die Grasnarbe muss ein naturschutzfachlich wertvoller Weide- oder Rasentyp sein (z.B.: Kalkmagerrasen oder Borstgrasrasen). Die Maßnahme muss zur Erhaltung dieser Vegetationstypen beitragen.
- Die Maßnahmenfläche muss als Weide geeignet sein. Steile, erosionsgefährdete Hänge über 32° Hangneigung dürfen nicht geschwendet werden.
- Auf der Fläche muss jedenfalls der Weidecharakter überwiegen. Unbeweidete, geschlossene Zwergstrauchheiden müssen belassen werden.
Lärchweiden und Lärchwiesen
Erhaltung von Lärchweiden/Lärchwiesen:

Lärchweide, Foto: G. Jaritz
Lärchweiden zeichnen sich durch eine besonders hohe Vielfalt von Tieren und Pflanzen aus. Sie prägen durch ihre Kombination von Weide und Wald in einer besonderen Form das Landschaftsbild der Almen. Heute sind viele Lärchweiden durchwachsen oder überaltert. Im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm wird ihre Erhaltung gefördert. Die Wiederherstellung von Lärchweiden kann im Förderprogramm "Waldumweltmaßnahmen" beantragt werden. .
Die jährliche Pflege von Lärchweiden ist aufwändig. Die Lärchweiden und –wiesen müssen jährlich von herabfallenden Ästen gereinigt werden. Aufkommende Jungbäume, vor allem junge Fichten, müssen regelmäßig geschwendet werden.
Gefördert wird das jährliche Räumen der Fläche, bei dem herabfallende Äste zusammengerecht und auf Häufen geworfen und an den Lärchenstämmen gelagert werden. Aufkommende Jungbäume sollten regelmäßig geschwendet werden, wobei einige junge Lärchen zur Naturverjüngung belassen werden sollen. Nehmen im Unterwuchs die Zwergsträucher überhand, können diese mosaikartig geschwendet werden. Der Lärchweidenbestand darf im Zuge der Wiederherstellung maximal bis zu einer Mindestüberschirmung von 30% aufgelichtet werden (bei entsprechender Naturverjüngung).
Fördervoraussetzung:
- Die Lärchweide/Lärchwiese muss in ihrer typischen Ausprägung vorhanden sein (Baumabstand zwischen 8-12m; typischer Unterwuchs).
- Eine regelmäßige Pflege der Lärchweide muss stattfinden.
- Bäume mit Kandelaberwuchs müssen im Bestand erhalten werden; es darf keine Selektion auf geradschäftige Bäume erfolgen (auch Zwiesel und grobastige Bäume sind zu fördern);
Weidemanagement
Im Rahmen vom Naturschutzplan auf der Alm werden Maßnahmen zur Verbesserung des Weidemanagements gefördert.
Die geordnete Weidewirtschaft ("Weidemanagement") ist die zentrale Maßnahme zur dauerhaften Aufrechterhaltung einer guten Weidequalität und wird durch folgende Leitsätze deutlich gemacht:
- Möglichst früh bestoßen:
Ein an die Futterfläche angepasster Viehbesatz sollte rechtzeitig aufgetrieben werden. Bei einem frühen Auftrieb sind auch weniger bekömmliche Pflanzen, wie die Rasenschmiele oder der Bürstling, noch schmackhaft und werden vom Weidevieh aufgenommen. Der optimale Bestoßungspunkt ist, wenn das Futter "fausthoch" steht.
- Angemessene Ernährung der Weidetiere:
Die besten Flächen sollten den Milchkühen vorbehalten werden. Jung- und Galtvieh weiden vorzugsweise nach den Milchkühen bzw. auf Magerweiden. Die entlegensten Flächen und steile Hänge werden mit Schafen und/oder Ziegen bestoßen. Generell ist eine Bestoßung mit mehreren Tierkategorien anzustreben.
- Koppelwirtschaft:
Umtriebsweiden liefern ein gutes Futter über die gesamte Alpungsperiode. Die Weiden werden gleichmäßig abgefressen, und viele Probleme, wie Verheidung und Verunkrautung, werden hintangehalten. Durch die Koppelwirtschaft kann der Nutzungszeitpunkt optimal auf den Qualitätsertrag der Fläche abgestimmt werden.
- Keine Über- oder Unternutzung:
Je mehr Futter angeboten wird, umso selektiver weidet das Vieh. Die Folgen sind Verunkrautung und Verheidung. Wird jedoch laufend übernutzt, so nimmt die Artenvielfalt ab. Je nach Futterqualität und -menge kann ein Pflanzenbestand unterschiedlich stark abgeweidet und trotzdem ausgeglichen bestoßen sein. Zum Beispiel verträgt eine verheidete Magerweide weit weniger Vieh als eine ertragreiche Fettweide der gleichen Größe. In der nachfolgenden Tabelle sind Richtwerte bezüglich der Über- und Unterbestoßung verschiedener Weidetypen analysiert:

Tabelle: Über- und Unterbestoßung von Weidetypen,
Quelle: S. Aigner, G. Egger, G. Jaritz: Naturschutzplan auf der Alm – ein best practice Guide, Salzburg 2007

"Strenge" Bürstlingsbestände sind artenarm
und das Ergebnis eines fehlenden Weidemanagements, Foto: G. Jaritz

Erosionsschäden durch nicht standortangepasste Beweidung, Foto: G. Jaritz
Angepasste Bewirtschaftung von Feuchtflächen und Magerweiden:
Vertrittempfindliche Feuchtflächen sollten an die speziellen Verhältnisse angepasst bewirtschaftet werden. Sie sollten z.B. nur während Trockenperioden temporär beweidet werden.

Temporärer Weideverzicht, Foto: G. Jaritz
Gefördert werden die Zaunerrichtung und –erhaltung, Einsaat und Weidemanagement zur Verringerung von Erosionsschäden. Auch die Pflegemahd und die Entfernung des Mähgutes aus der Fläche zur Verbesserung der Artenvielfalt auf artenarmen Magerweiden werden gefördert. Die regelmäßige Pflegemahd von Almampferflächen, Farnfluren und dergleichen sind nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm förderbar.
Nur in begründeten Einzelfällen wird das Schlegeln (z.B.: bei Weideflächen, die jahrelang zu wenig genutzt wurden) möglich, bei dem die stark verfilzten Flächen von den Weidetieren nicht angenommen werden. Durch eine einmalige Entfernung des Grasfilzes kann in Kombination mit einer vermehrten Bestoßung die Attraktivität der Weide für das Vieh deutlich erhöht werden. Durch das Schlegeln darf es jedoch nicht zu einer Nivellierung des Standorts und zu einer Strukturverarmung kommen. Bei Feuchtflächen führt das Schlegeln zu einer Verringerung des Arteninventars und wird daher in diesen Fällen nicht gefördert.
Wichtig ist auch die Einhaltung eines vorgeschriebenen Beweidungszeitraumes - bei Agrargemeinschaften erfolgt dies in Abstimmung mit bestehenden Regelungen (z.B.: Beweidung von Feuchtflächen erst ab einem bestimmten Datum). Auch eine angepasste Bestoßung hinsichtlich Tierkategorie und Alter der Tiere (die Festlegung der Tierkategorien erfolgt im Rahmen der Planung) ist erforderlich. Almeigener Dünger fällt meist nur auf Melkalmen in größeren Mengen an; da er wertvoll ist, soll er wohlüberlegt ausgebracht werden (Düngemanagement).
Förderungsvoraussetzungen:
- Durch die Maßnahme muss es zu einer Verbesserung der naturschutzfachlichen Situation auf der Alm kommen. Das kann die Erhöhung der Struktur- oder Artenvielfalt ebenso sein, wie die Reduktion von Erosionsschäden oder Verhinderung von Eutrophierungen.
- Durch die Maßnahme darf es nicht zu einer Verschlechterung (ungewünschte Extensivierung oder Intensivierung) anderer Almbereiche kommen.
- Maßnahmenrelevant sind Almen mit schwerwiegenden Bewirtschaftungsfehlern. Häufige Bewirtschaftungsfehler sind fehlende Koppelwirtschaft und ihre Folgen wie einseitige Über- bzw. Unternutzung.
- Fehler im Hinblick auf Tierkategorie und Tierart: z.B.: sollten steile Flanken nicht mit Milchkühen beweidet werden.
- Nicht sachgemäße Ausbringung des anfallenden Düngers.

Beweidung von Feuchtflächen, Foto: G. Jaritz
Mahd
Diese Maßnahme dient einerseits der Erhaltung und Entwicklung artenreicher Magerweiden und andererseits der Erhaltung und Wiederherstellung vom Almanger.
Mit der Maßnahme Mahd werden folgende Ziele angestrebt:
- Beibehaltung der Mahd auf Almanger. Damit soll die traditionelle Bewirtschaftung aufrecht erhalten und damit unterschiedliche Strukturtypen auf der Alm erhalten werden.
- Verminderung der Auswirkungen einer selektiven Beweidung: Durch eine Pflegemahd von verbrachten Magerweiden wird die alte, überständige Biomasse aus der Fläche entfernt. Sauerstoff und Licht gelangen so bis zum Boden. Dadurch werden die Standortsbedingungen für naturschutzfachlich wertvolle Gräser und Kräuter verbessert.
- Erhöhung der Artenvielfalt bei Niedermooren: Die Vegetation von Niedermooren wird von den meisten Rindern geschmäht. Dadurch kann sich unter Umständen eine sehr dichte Grasnarbe aus nur wenigen Arten entwickeln. Durch die Mahd werden auch hier naturschutzfachlich wertvolle Pflanzenarten gefördert. Selbstverständlich muss dabei das Mähgut aus der Fläche entfernt werden. Diese Maßnahme, regelmäßig durchgeführt, verhindert auch das Verbuschen von Niedermooren.
- Verminderung des Futterüberschusses in der ersten Hälfte der Alpungsperiode und damit einer allgemeinen Verbrachung der Alm. Bei dieser Maßnahme wird während der Produktionsspitze auf einen Teil der Magerweide Heu zur Zufütterung auf der Alm gewonnen. Dadurch wird der Futterüberschuss im Juli gemindert und die selektive Beweidung hintan gehalten. Gegen Ende der Alpungsperiode, wenn das Futter knapp wird, kann das Heu zugefüttert werden.
Gefördert wird die Mahd (mit oder ohne Schnittzeitpunktauflagen – der Schnittzeitpunkt wird im Gelände festgelegt) sowie der Abtransport des Mähguts aus der Fläche.
Förderungsvoraussetzungen:
- Durch die Mahd muss der naturschutzfachliche Wert der Maßnahmenfläche erhöht werden.
- Die verwendeten Geräte müssen den Standortbedingungen angepasst sein (kein Einsatz schwerer Traktoren auf Magerweiden und Feuchtflächen)
- Standortangepasste Düngung

Almanger bereichern als Strukturelement die Almlandschaft, Foto: G. Jaritz
Düngeeinschränkung/-verzicht
Düngeeinschränkung und Düngeverzicht ist meist nur auf Almen relevant, wo die Tiere zumindest zeitweilig eingestallt werden. Meist sind das Milchkuhalmen. Galtvieh wird nur selten eingestallt. Der Großteil der Almflächen wird durch "zufällig" abgelegte Exkremente der Weidetiere gedüngt.
Auf nährstoffarmen Almen ist der anfallende Wirtschaftsdünger ein kostbares Gut und sollte gut durchdacht, verwendet werden. Auf naturschutzfachlich wertvollen Magerweiden, wie Feuchtflächen kann sich eine Düngung negativ auswirken. Die Maßnahme Düngeeinschränkung und Düngeverzicht greift auf zwei unterschiedliche Ebenen:
- Aushagerung von Standorten mit hohem Nährstoffniveau zur Förderung von Pflanzengesellschaften, die an magere Standorte angepasst sind.
- Verhinderung einer Eutrophierung von Magerweiden oder Feuchtflächen durch Düngung angrenzender Flächen.
Gefördert wird die Düngeeinschränkung, welche die Aushagerung von Standorten zur Folge hat. Hier darf allerdings nur mäßige Düngung mit Festmist bzw. almeigenem Dünger erfolgen.
Weiters ist ein vollständiger Düngeverzicht im Nahbereich von sensiblen Biotoptypen, wie Feuchtflächen oder artenreichen Magerrasen möglich. Hier muss ein Pufferstreifen von 5-10m eingehalten werden. Auch der Düngeverzicht in den Hangbereichen ist häufig erforderlich, wenn in den Mulden Feuchtflächen ausgebildet sind. Ein vollständiger Düngeverzicht zur Aushagerung von Standorten ist ebenfalls förderbar.
Förderungsvoraussetzungen:
- Der Düngeverzicht muss langfristig zu einer naturschutzfachlichen Verbesserung des Standortes beitragen (Erhöhung des Arteninventars, Förderung naturschutzfachlich wertvoller Arten)
- Es ist die gesamte Düngewirtschaft der Alm zu analysieren. Der anfallende Wirtschaftsdünger muss sachgerecht ausgebracht werden. Dafür sollen die am besten geeigneten Flächen ausgewählt werden.
Renaturierung von Feuchtflächen
Auf zahlreichen Almen sind Feuchtflächen in unterschiedlicher Qualität ausgebildet. Hochmoore, Niedermoore, Tümpel und Bergseen prägen das alpine Landschaftsbild. Einige dieser ökologisch wertvollen Biotope wurden entwässert und gedüngt. Es wurde versucht durch Meliorationsmaßnahmen die Flächen der Natur abzuringen und in wertvolle Almweiden umzuwandeln. Häufig konnten sich in der Folge vermehrt konkurrenzstarke Hochstauden ausbreiten. Im Rahmen des Naturschutzplans auf der Alm besteht die Möglichkeit die Entwässerung rückzubauen und die Flächen wieder in ökologisch wertvolle Flächen rückzuführen.
Gefördert wird neben dem Rückbau der Entwässerungsgräben durch Spundwände und dem Verfüllen von Gräben, der Ertragsentgang durch die Vernässung bzw. durch den Weideverzicht sowie die Pflegemahd, falls diese erforderlich sein sollte. Je nach Standort kann an Stelle der Mahd auch eine Beweidung bei trockenen Witterungsphasen erfolgen.
Förderungsvoraussetzungen:
- Durch die Maßnahme soll sich eine standortangepasste Vegetation entwickeln können.
- Die Maßnahme muss sachgemäß durchgeführt werden.
- Die Maßnahme muss ökologisch verträglich durchgeführt werden (kein Befahren der Feuchtfläche mit schweren Maschinen, keine Bodenverwundungen).
- Eine ökologische Bauaufsicht muss die sachgemäße Durchführung kontrollieren.
Nutzungsverzicht ökologisch sensibler Almflächen
Im Allgemeinen trägt die Almwirtschaft zur Erhaltung des vielfältigen Standortmosaiks vor allem in der subalpinen Höhenstufe bei. Im Bereich von ökologisch sehr sensiblen Feuchtflächen, wie Hochmooren, artenreichen Quellfluren, Tümpeln und Seen sowie auf sensiblen, erosionsgefährdeten, primären alpinen Rasen wirkt sich die Beweidung durch den Vertritt und mitunter durch die Eutrophierung negativ aus.
Hochmoore und andere sensible Feuchtflächen werden degradiert, sehr seichtgründige Kalkmagerrasen können erodieren. Hier soll der Naturschutzplan auf der Alm greifen. Diese sensiblen Flächen sollen ausgezäunt und der Nutzungsverzicht finanziell abgegolten werden. Bei diesem Maßnahmentyp wird neben dem Auszäunen der Fläche auch das jährliche Auf- und Ablegen der Zäune sowie der Ertragsentgang durch den Weideverzicht gefördert.
Förderungsvoraussetzungen:
- Die Fläche muss in der Bewirtschaftungseinheit der Alm liegen. Die Fläche muss durch einen Zaun von der Beweidung freigestellt werden.
- Negative Auswirkungen durch die Beweidung müssen erkennbar sein.
- Die Fläche muss ein hochwertiges Biotop sein oder sich nach der Nutzungsfreistellung zu einem naturschutzfachlichen hochwertigen Biotop entwickeln können.

Temporärer Nutzungsverzicht zur Erhaltung sensibler Moorflächen, Foto: Jaritz
Landschaftselemente
Erhaltung von Landschaftselementen:
Einzelne Gehölze und Gehölzgruppen stellen auf Almen wertvolle Landschaftselemente in Weideflächen dar. Sie dienen als Unterstand für das Vieh und für Wildtiere, als Ansitzwarte für Greifvögel sowie als Lebensraum und Rückzugsbereich für eine Vielzahl an Tierarten. Weiters wird das Lokalklima durch die einzelnen Gehölzgruppen positiv beeinflusst.
Alte Einzelgehölze mit Kandelaberwuchs stellen oft besonders landschaftsprägende Elemente der Almlandschaft dar. Oft viele Jahrhunderte alt, von Blitzen und Stürmen vernarbt sind sie von großem Wert und Zeugen der alten Kulturlandschaft.

Steinhag, Foto: S. Aigner
Naturschutzfachlich wertvolle Gehölzgruppen und Einzelbäume sind manchmal verstraucht und verbuscht. Im Rahmen vom Naturschutzplan auf der Alm sollen aufkommende Jungbüsche und unerwünschte Nadelgehölze entfernt werden, sodass das Landschaftselement genügend Platz hat um sich optimal entfalten zu können.
Förderwürdige Landschaftselemente sind:
- Gehölzgruppen
- Einzelgehölze
- Quellfluren
- Moore
- Tümpel und Bergseen
- Findlinge
- Lesesteinhaufen und – mauern
- Steinhage

Klaubsteinhaufen, Foto: G. Jaritz
Gefördert wird das Freistellen von prägenden Einzelgehölzen oder Gebüschgruppen sowie der Nutzungsverzicht von Tümpeln, Mooren und Quellfluren. Auch die Wartung und Erhaltung von Klaubsteinmauern und Steinhagen ist möglich. Die geschwendeten Jungbäume und Sträucher werden außerhalb des Landschaftselementes deponiert.
Förderungsvoraussetzungen:
- Landschaftselemente von besonderem naturschutzfachlichem Unteresse müssen vorhanden sein.
Neuanlage von Landschaftselementen:
Unter dem Begriff "Landschaftselemente auf Almen" werden Baumreihen, Einzelbäume, Gehölzgruppen, Ufergehölze, Böschungen, Feuchtwiesen, Kleinstgewässer, wie Tümpel, Röhrichte, Bäche und Gräben, Steinhage, Steinblöcke sowie Klaubsteinhaufen zusammengefasst. Auf Almen sollen die vorhandenen Landschaftselemente bewahrt werden.
Manche Almweiden sind über viele Hektar frei von Gehölzen, obwohl die Weidefläche deutlich unterhalb der natürlichen Waldgrenze liegt. Dadurch können sich mehrere negative Auswirkungen ergeben:
- Erosion: Auf vertrittgefährdeten Hängen bewirken Gehölze eine Stabilisierung des Bodens. Hier ist die Anlage einer Lärchweide häufig eine sehr gut geeignete Maßnahme, um die Erosion hintan zuhalten.
- Landschaftsbild: Einzelbäume und Gehölzgruppen sind Fixpunkte in der Landschaft und laden das Auge zum Rasten ein. Sie tragen in großem Ausmaß zu einer ansprechenden harmonischen Landschaft bei.
- Windschutz: Gehölze auf Almweiden bremsen den Wind, das Kleinklima wird dadurch allgemein milder.
- Fehlende Unterstände: Schützende Unterstände für die Weidetiere bei Schlechtwetter und bei Hitze sind für das Wohlbefinden der Weidetiere von großer Bedeutung.
Gefördert wird die Anlage von Einzelgehölzen, Gehölzgruppen und Lärchweiden. Auch das Zulassen eines Lärchenanflugs und das Belassen eines lichten Gehölzschleiers sowie ein pfleglicher Umgang mit Landschaftselementen sind möglich.
Fördervoraussetzungen:
- Auf der Alm fehlen über weite Bereiche Landschaftselemente
- Auf der Alm sind erodierte bzw. trittbelastete Flächen vorhanden, die durch die Anlage von Landschaftselementen verbessert werden könnten.
Sonstige Maßnahmen
Über die bisher beschriebenen Maßnahmen hinausgehend können je nach Problembereich weitere Maßnahmen gefördert werden. Hier finden Sie solche Maßnahmen, die vereinzelt anfallen können:
Entsteinen – Beseitigung von Lawinenschäden:
Einige Almweiden grenzen im Talboden an Lawinenstriche. Hier lagern sich häufig Steine und ausgerissenes Gehölz ab. Dieses Material muss jährlich aus der Fläche entfernt werden. Geschieht dies nicht, versteinen die Flächen binnen weniger Jahre völlig und die Flächen gehen als Almweiden verloren.
Fördervoraussetzungen:
- Die betroffene Weide muss von naturschutzfachlicher Bedeutung (Magerweide) sein und die Maßnahme muss sachgemäß und ökologisch verträglich durchgeführt werden.
- Förderbare Maßnahme: Händisches Entsteinen bzw. Entsteinen mit Hilfe eines Traktors.

Entsteinen nach Lawinenschäden, Foto: T. Steiner
Bewässern von artenarmen Bürstlingrasen:
Die Bewässerung ist eine sehr alte, traditionelle Maßnahme, um die Verheidung und die Bodenversauerung von trocken, basenarmen Südhängen zu vermindern. Dadurch können die Nährstoffe im Boden mobilisiert und die Bodenversauerung sowie die Verheidung hintan gehalten werden.
Förderungsvoraussetzungen:
- Durch die Maßnahme muss es zu einer naturschutzfachlichen Verbesserung der Maßnahmenfläche kommen.
- Die Bewässerung muss auf traditionelle Weise stattfinden. Dafür werden von einem kleinen Bach ausgehend kleine Gräben gezogen. Diese werden zur Bewässerung temporär geöffnet. Während der Bewässerung sollten die Flächen nicht beweidet werden, um einenVertritt zu verhindern.
Förderbare Maßnahme: Händisches Herstellen und regelmäßiges Erneuern von Bewässerungsgräben.

Historische Bewässerungsanlagen, Foto: W. Ressi, Umweltbüro Klagenfurt
Herstellen von Weidekorridoren:
Auf manchen Almen liegen die Weideflächen wie Inseln eingebettet in Wald- oder Krummholz.B.eständen. Die einzelnen Weideflächen sind durch Korridore miteinander verbunden. Fehlen Weidekorridore oder sind diese für das Weidevieh unattraktiv ausgestaltet, werden entlegene Weideflächen zu gering beweidet, tief gelegene Weideflächen verbrachen und verwalden. In der Folge geht die Artenvielfalt verloren. Daüberhinaus schafft die Verzahnung von Wald und Almweiden ökologisch besonders wertvolle Übergangslebensräume für zahlreiche Arten. Aus diesem Grund sollen Weidekorridore für das Vieh attraktiv gestaltet werden.
Förderungsvoraussetzungen:
- Das Freischwenden der Weidekorridore muss der Erhaltung naturschutzfachlich wertvoller Weideflächen dienen.
Förderbare Maßnahmen: Schwenden der Gehölze und Einsaat in offene Bereiche.

Die Verzahnung von Wald und offenen Almflächen schafft
ökologisch hochwertige Übergangslebensräume, Foto G. Jaritz

