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Förderungen in Natura 2000-Gebieten

Das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes setzt einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung ökologischer Maßnahmen in Europaschutzgebieten (Natura 2000-Gebiete).

Ergänzend zu den Flächenförderungen des ÖPUL 2007 (Naturschutzmaßnahmen) können mit der Maßnahme M213 "Natura 2000 auf landwirtschaftlichen Flächen" freiwillige und als Besonderheit auch "verpflichtende" - durch die Behörde hoheitsrechtlich verfügte Maßnahmen - gefördert werden.

Hoheitsrechtlich verfügte Maßnahmen sind Nutzungseinschränkungen, die zum Beispiel aufgrund einer Verordnung eines Natura 2000-Schutzgebietes für den Bewirtschafter rechtlich verpflichtend sind. Nicht förderfähig sind schadensbegrenzende Maßnahmen sowie Abgeltungen von Verminderungen des Verkehrswertes von Flächen.

Freiwillige Maßnahmen werden ergänzend oder in Verbindung mit den ÖPUL-Maßnahmen angeboten. Bei Prämienkombinationen werden jedoch allfällige Doppelförderungen von Leistungen ausgeschlossen.


Förderungen

  • Ad Hoc-Maßnahmen - Förderverträge mit flexiblen Vertragslaufzeiten

Mit der Maßnahme können individuelle Förderverträge mit 1 bis 5-jährigen Laufzeiten vereinbart werden. Die Maßnahme kann damit kurzfristig bei raschem Handlungsbedarf (zum Beispiel zum Schutz von Brutgelegen und Laichplätzen) eingesetzt werden.

Beispiel „Brutvogelschutz": Einjährige Verträge zum Schutz von Brutarealen sensibler Wiesenbrüter, wie dem Wachtelkönig.


  • Sonderstandorte

Die Maßnahme M213 bietet dazu ergänzend eine Unterstützung für Erhaltungsmaßnahmen auf bisher nicht direkt geförderten Sonderstandorten.
Beispiel „Anlage von temporär wasserführenden Kleingewässern": Zur Lebensraumverbesserung von Amphibienarten.


  • Prämienkombinationen

Durch die Möglichkeit der Kombination der Maßnahmen "Natura 2000 auf landwirt-schaftlichen Flächen" mit den ÖPUL-Förderungen auf einer Fläche, können attraktive Prämien auf besonders schwierig und aufwändig zu bewirtschaftenden Flächen gewährt werden.

Beispiel „Erhaltung sensibler Offenlandflächen auf Almen": Temporärer Nutzungsverzicht sensibler Moorflächen auf bewirtschafteten Almflächen während feuchter Witterungsbedingungen.


  • Prämienbemessung und Förderabwicklung

Die Maßnahme ist als flexibles, kurzfristig einsetzbares Förderinstrument vorgesehen. Es gibt daher keine Fristen für die Beantragung. Es können jederzeit Anträge bei der Naturschutzabteilung gestellt werden.

Die Förderfähigkeit einer Fläche wird nach der Vor-Ort-Begutachtung durch die Naturschutzabteilung bestätigt (Projektbestätigung).

Alm im Natura 2000 Gebiet , Foto: S. Aigner


Bei einjährigen Anträgen ist der Förderantrag auch Zahlungsantrag. Die Kostenanerkennung ist mit der Antragstellung gegeben.

Bei zwei- und mehrjährigen Förderverträgen ist zum Förderantrag auch ein jährlicher Zahlungsantrag im Rahmen des „Mehrfachantrag" zu stellen.





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