Naturschutz und Landwirtschaft
Die Landwirtschaft prägt seit Jahrhunderten das Gesamtbild der Salzburger Kulturlandschaft. Dabei sind die Bewirtschaftungsformen in den vergangen Jahrzehnten einem markanten Wandel unterworfen. Gleichzeitig mit dieser Entwicklung ist die Zahl der erwerbstätigen Bauern gesunken. Somit ist die Aufrechterhaltung der Kulturlandschaft für die kommenden Generationen keine Selbstverständlichkeit mehr.
Um die zum Teil aufwändigere Bewirtschaftung dieser Flächen langfristig sicherzustellen, wurden die Naturschutzförderungen ins Leben gerufen.
Durch den Vertragsnaturschutz können ökologisch wertvolle Lebensräume erhalten, gesichert, wiederhergestellt bzw. neue Lebensräume geschaffen werden. Diese bieten gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebens- und Rückzugsraum.
Vertragsnaturschutz
Im Jahre 1992 wurde von der Salzburger Landesregierung ein umfangreiches Vertragsnaturschutzprämiensystem eingeführt und in weiterer Folge 1995, 1998, 2000 und 2007 im Rahmen der Agrarumweltprogramme angepasst. Aus Gründen der EU-Kofinanzierung wurde ein wesentlicher Teil der Fördermaßnahmen unter der Maßnahme "Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller oder gewässerökologisch bedeutsamer Flächen" im ÖPUL angeboten.
Das Landesvertragsnaturschutzprogramm wird parallel zu den ÖPUL-Naturschutzmaßnahmen angeboten. Es beinhaltet nicht vom ÖPUL erfasste Förderungen für spezielle Pflegetypen. Es steht auch Bewirtschaftern ökologisch wertvoller Flächen und Strukturen zur Verfügung, die aufgrund der Fördervoraussetzungen nicht am ÖPUL teilnehmen können.
Bei den Vertragsnaturschutzmaßnahmen kann generell in Flächenförderungen (ÖPUL und Landesvertragsnaturschutzprogramm) und Gestaltungsmaßnahmen unterschieden werden.
Flächenförderungen
| Im Rahmen des Agrarumweltprogramms (ÖPUL) bzw. der Vertragsnaturschutzrichtlinien des Landes werden Flächenförderungen für wiederkehrende Pflegemaßnahmen, wie z.B. Mahd von Feucht- und Magerwiesen, Beweidung extensiver Weiden, Belassen von Pufferstreifen oder Pflege von Landschaftsstrukturen (Hecken, Böschungen, Steinmauern, etc.), angeboten. |
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Artenreiche Blumenwiese, Foto. Hofer |
Die förderbaren Maßnahmen entnehmen Sie bitte den Broschüren
- Vielfalt Fördern – Naturschutzförderungen im ÖPUL 2007
- Naturschutzmaßnahmen – Zielsetzungen und Förderungsrichtlinien des Landes Salzburg
- Antragsformulare
Naturschutzmaßnahmen des ÖPUL 2007
Mit dem aktuellen Programm "Ländliche Entwicklung" der Periode 2007-13 steht für die Förderung ökologisch wertvoller Flächen und Strukturen ein flexibles und regional angepasstes Maßnahmenpaket zur Verfügung.
Bereits rund 1.800 landwirtschaftliche Betriebe nehmen das attraktive Prämiensystem des Naturschutzes in Anspruch. Die individuelle Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Die Naturschutzmaßnahmen (kurz "WF") werden in Form von drei Flächenförderungen angeboten:
- WFR - Rotflächen: Darunter fallen jene ökologisch wertvollen Flächen, welche vor Ort kartiert werden. Für diese Flächen werden gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten Bewirtschaftungsauflagen ausgearbeitet.
- WFG - Gelbflächen: Auch bei diesem Flächentyp werden die Maßnahmen vor Ort gemeinsam mit dem Betriebsführer begutachtet und Bewirtschaftungsauflagen festgelegt. Im Unterschied zu den Rotflächen ist bei den Gelbflächen jährlich nur ein Mindestausmaß der festgelegten Flächen mit den vereinbarten Auflagen einzuhalten (z.B. 50% der festgelegten Teilflächen). Der Landwirt entscheidet selbst, welche Teilflächen im betreffenden Jahr nach den festgelegten Auflagen bewirtschaftet werden. Die Teilflächen können jährlich variieren und ermöglichen dadurch mehr Flexibilität für den Betrieb. Gelbflächen können nur in Verbindung mit der Maßnahme Naturschutzplan gewählt werden.
- WFB - Blauflächen: Bei diesem Flächentyp werden anstelle einer betrieblichen Begutachtung vor Ort fixe Auflagenpakete angeboten, welche sich an den regionalen Zielen des Projektgebiets orientieren. Eine Teilnahme ist somit nur möglich, wenn Flächen eines Betriebes innerhalb eines festgelegten Gebietes liegen. Eine individuelle Abstimmung der Auflagen auf den Betrieb ist im Gegensatz zu den Rot- und Gelbflächen jedoch nicht möglich.

Gemähte Streuwiese, Foto: Hofer
Maßnahmenneueinstieg ÖPUL 2007
Bis 2013 ist ein Neueinstieg in die Maßnahme "Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller oder gewässerökologisch bedeutsamer Flächen" (WFR, WFG oder WFB) nicht mehr möglich. Ein Folgeprogramm wird voraussichtlich ab 2014 zur Verfügung stehen.
Flächenausweitungen
Bereits am Naturschutzprogramm (ÖPUL 2007) teilnehmende Betriebe können in den Jahren 2010 bis 2012 Flächenerweiterungen bis zu 75 % auf Basis des Jahres 2009 (jedenfalls bis zu 5 ha) bei der Naturschutzabteilung beantragen.
Zugangsflächen müssen bis spätestens 31.5. jeden Jahres zur Begutachtung mittels Antragsformular beantragt werden.
Verpflichtungszeitraum
Der Verpflichtungszeitraum beträgt 7 Jahre. Der Vertragszeitraum endet jedenfalls im Jahre 2013. Ein Ausstieg aus der Verpflichtung ohne Rückzahlung ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach 5 bzw. 6 Jahren mittels schriftlichem Antrag möglich.
Prämienhöhen
Die Prämienhöhe wird individuell für Ihre Teilnahmefläche im Zuge der vor Ort Begutachtung ermittelt. Sie ist abhängig von der Bewirtschaftungsform, der Geländestruktur der Flächen, der Ausstattung mit Landschaftselementen sowie den jeweiligen Pflegevereinbarungen.
Aufzeichnungspflichten
Für Maßnahmenflächen, die eine verpflichtende Beweidung oder eine Reduktion der Düngemengen vorsehen, sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen.
Betriebe die an der Maßnahme "Phänologie – Mahd nach der Blüte heimischer Pflanzen" teilnehmen, müssen das Eintreten der vereinbarten phänologischen Phase aufzeichnen und das Rückmeldeblatt in Kopie an die Naturschutzabteilung senden. Die Aufzeichnungen sind bei Vor-Ort-Kontrollen vorzuweisen!
Nutzungshäufigkeit im Grünland – Anrechnung von Naturschutzflächen
Bei Teilnahme an den ÖPUL-Maßnahmen "Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen", "Biologische Wirtschaftsweise", "Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung" oder "Mahd von Steilflächen" ist eine Biodiversitätsauflage einzuhalten.
Das ÖPUL 2007 sieht dabei als generelle Voraussetzung im Grünland eine extensive Nutzung auf mind. 5% der Mähflächen vor. Auf diesen Grünlandflächen dürfen max. 2 Nutzungen pro Jahr stattfinden (ohne Bergmähder und keine Vorweide). Die Naturschutzflächen des Betriebes können für diese Berechnung herangezogen werden.
Die förderbaren Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Broschüre
Die Förderung wird für einmalige oder wiederkehrende Gestaltungsmaßnahmen gewährt, die eine ökologische oder landschaftsästhetische Verbesserung bewirken. Dazu zählt die Erhaltung von alten regionalen Kulturformen, wie Holzzäune, Holzdächer, Steinhage, Brunntröge, usw. sowie die Neuanlage von Landschaftsstrukturen, wie Hecken, Flurgehölzen oder Tümpel.
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Traditionelle Holzschindeldächer |
Tümpel, Fotos: Jaritz (2) |
Die förderbaren Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Broschüre



