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Sonstige internationale Naturschutzabkommen

EU-Richtlinien

  1. Flora-Fauna-Habitatrichtlinie  (FFH-Rl) (siehe auch hier)
  2. Vogelschutzrichtline (auch hier)

Nähere Informationen zu den EU-Richtlinien finden Sie unter Natura 2000

Internationaler Naturschutz - Übersichtsmatrix

Bonner Konvention

Ziel: Schutz von über Staatsgrenzen wandernden Land- (z.B. Vögel, Fledermäuse) und Meerestieren in ihrem Verbreitungsgebiet. Deren Jahreslebensraum soll großräumig bewahrt werden.

Das Abkommen wirkt auch transkontinental.

Vertragsparteien werden verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, sowie Naturentnahmen dieser Arten und für sie nachteilige Aktivitäten zu verhindern.

Zum Schutz und Management werden spezielle Regionalabkommen, wie z.B. das Abkommen zum Schutz der Fledermäuse in Europa, abgeschlossen (vergleiche Punkte 5 und 6).

Wortlaut der Bonner Konvention als pdf herunterladen

Convention of migratory species

Download PFD-Dokument  Beschluss des Rates der Europäischen Gemeinschaft über den Abschluss des Übereinkommens

Ansprechpartner: Dr. Susanne Stadler

Abkommen zum Schutz der Fledermäuse in Europa   (Sub-Abkommen zur Bonner Konvention)

Ziel: Schutz von Fledermäusen und deren Lebensstätten.

Vertragsparteien werden verpflichtet, absichtliches Fangen, Halten oder Töten von Fledermäusen zu verbieten und Stätten, wo sich diese Tiere aufhalten, zu schützen.

Überschneidungen teilweise mit Berner Konvention und RL92/43/EWG.

Abkommen über den Schutz der afrikanischen - eurasischen Wasservögel  

(Sub-Abkommen zur Bonner Konvention.)

Ziel: Bewahrung oder Wiederherstellung einer günstigen Erhaltungssituation und der Lebensräume der afrikanisch - eurasischen Wasservogelarten.

Vertragsstaaten werden verpflichtet, diese Arten und deren Lebensräume zu schützen. Die zu ergreifenden Maßnahmen werden in einem eigenen Aktionsplan angeführt.

Überschneidungen mit Ramsar Konvention und RL79/409/EWG.

Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Beitritt Österreichs: 1993; BGBl. Nr. 60/1993.

Übereinkommen der UN - Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

Ziel: Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des Kultur- und Naturerbes, sowie die Sicherstellung der Weitergabe an künftige Generationen.

Vertragsstaat soll sich bemühen, eine allgemeine Politik zum Schutze der Landschaften von hervorragender Schönheit und Vielfalt sowie der Zeugnisse vergangener oder bestehender Kulturen zu verfolgen und erforderliche Maßnahmen setzen. Nach diesem Übereinkommen wurde 1997 Schloss Schönbrunn und die Salzburger Altstadt zum "Weltkulturerbe" erhoben. Auf Antrag Oberösterreichs, wurden auch Teile des Salzkammergutes um Hallstatt und das Dachstein-Massiv zum "Weltnaturerbe" deklariert.

Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention)

Beitritt Österreichs: 1983; BGBl. Nr. 372/1983 i.d.F. Nr. 747/1990.

Ziel: Berücksichtigung des Schutzes von wildlebenden Tieren und Pflanzen und deren Lebensräumen in allen von den Regierungen gesetzten Zielen und ausgearbeiteten Programmen.

Internationale Zusammenarbeit, um wandernde Arten zu schützen und Gewährung eines grösstmöglichen Schutzes für gefährdete Arten.

Internationale Zusammenarbeit im Bereich des Naturschutzes und verbindliche Vorgaben für die nationale Umsetzung. Fachliche Vorarbeiten in Expertengruppen (siehe Punkt 11, 12, 13).

Ansprechpartner: Dr. Susanne Stadler

Europäische Charta der Bergregionen

Ziel: Anerkennung der Bergregionen und ihrer Spezifität, Beibehaltung der Bevölkerung vor Ort, Bau und Modernisierung von Infrastrukturen, Erhalt von Agrar- und Weidelandes.

Im Falle der Ratifizierung sind Auswirkungen auf die Länder, vor allem im Hinblick auf den Landschaftsschutz, zu erwarten.

Arge ALP

Die ARGE ALP (Arbeitsgemeinschaft Alpenländer), zur Zeit bestehend aus Baden-Württemberg, Bayern, Südtirol, Graubünden, Lombardei, Salzburg, St.Gallen, Tessin, Tirol, Trient und Vorarlberg, war europaweit der erste Zusammenschluss staatlicher und autonomer Einheiten, der sich mit alpenspezifischen Problemen auseinander setzte. Einer der Schwerpunkte ist dabei der Natur- und Umweltschutz.

1972 gegründet, hat die ARGE ALP bereits wenig später innerhalb ihrer Kommission „Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft" eine eigene Arbeitsgruppe „Naturschutz" eingerichtet, der Vertreter aller Mitgliedsländer angehören. Diese Arbeitsgruppe konnte sich um die Fortentwicklung des Naturschutzes in den Ländern, autonomen Provinzen, Regionen und Kantonen der ARGE ALP besonders verdient machen, u.a. durch die Schaffung eines grenzüberschreitenden Arten- und Biotopschutzprogramms, die Erstellung von Ausstellungstafeln zu aktuellen Naturschutzthemen in den einzelnen Mitgliedsländern, die Durchführung eines jährlichen Umweltschutzpreises und - als jüngstes Produkt - die Herausgabe einer Informationsbroschüre und eines Plakates für Bergtouristen, Freizeitsportler und Erholungssuchende zum Thema „Natur- und umweltgerechtes Verhalten in den Bergen".

Diese Broschüre mit dem Titel „Du bist nicht allein" kann bei der Abteilung 13 (Naturschutz) des Amtes der Salzburger Landesregierung, Michael Pacherstraße 36, 5020 Salzburg, Tel. 0662/8042-5506 (Postfach 527, 5010 Salzburg)  kostenlos angefordert werden. Sie bietet zahlreiche Anregungen zur verantwortungsvollen Nutzung der alpinen Lebensräume. Denn nur durch ein sozial- und umweltverträgliches Freizeitverhalten kann die Qualität des Alpenraumes als Lebens- und Erholungsraum für eine Vielzahl von Menschen sowie als Lebensraum für zahlreiche charakteristische, zum Teil seltene Pflanzen und Tiere langfristig gesichert werden.

Politische Ziele der ARGE ALP im Bereich Erholung und Tourismus:

Belastungen dürfen nicht soweit gehen, dass sie die natürlichen Lebensgrundlagen für die einheimische Bevölkerung und für Pflanzen und Tiere des alpinen Raumes nachhaltig beeinträchtigen oder gar zerstören.

Bei der behutsamen Entwicklung des Tourismus in bereits hochentwickelten Gebieten soll Qualitätsverbesserung absoluten Vorrang vor Kapazitätsausweitungen haben.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Natur- und Umweltschutz, der Land- und Forstwirtschaft und dem Tourismus soll zum Nutzen aller Partner ausgebaut werden. Formen der überregionalen touristischen Zusammenarbeit und Vermarktung sollen im Rahmen der ARGE ALP entwickelt werden.

Der touristische Individualverkehr soll vermindert und stärker kanalisiert werden.

Zur Zeit ist eine Projektgruppe unter der Federführung von Südtirol damit beauftragt, neue Strategien im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes zu erarbeiten; diesbezügliche Ergebnisse werden noch im Laufe dieses Jahres veröffentlicht.

Die Lösungsansätze der ARGE ALP:

Aufklärung und Information
Freiwillige Vereinbarungen
Abstimmung von hoheitlichen Grenzen, z.B. bei grenzüberschreitenden Schutzgebieten

Die in der ARGE ALP vertretenen Länder, autonomen Provinzen, Regionen und Kantone streben Lösungen durch so viele gesetzliche Regelungen wie nötig und so viele freiwillige Vereinbarungen wie möglich an !

Ansprechpartner: Mag. Josef Fischer-Colbrie

Internationale Union für die Erhaltung der Kultur- und Naturschätze (IUCN)

Internationale Vereinigung (Verein nach Recht), dessen Mitglieder vor allem Regierungen und Umweltschutzvereine sind. Österreich als Gesamtstaat ist nicht Mitglied, sehr wohl aber die Nationalparkverwaltung des Nationalparks Hohe Tauern.Ziel: Schutz der Natur, insbesondere der Artenvielfalt; Nutzung von Naturschätzen in einer wohlausgewogenen und nachhaltigen Weise, Zusammenleben der Menschheit im Einklang mit ihrer Umwelt.
Die IUCN berät die Naturschutzabteilungen der UN und erstellt z.B. verschiedene international als gültig angesehene Vorgaben für Schutzkategorien (z.B. Nationalparke) (IUCN - Kriterien).

Europäische Landschaftskonvention

Auf Initiative des Kongresses der lokalen und regionalen Behörden Europas (CLRAE) des Europarates wurde von einer Arbeitsgruppe der Text einer Europäischen Landschaftskonvention erarbeitet. Nach einer mehrjährigen Diskussionsphase erfolgte die Beschlussfassung durch das Ministerkomitee des Europarates und die Konvention wurde im Oktober 2000 zur Unterzeichnung aufgelegt.

Der Konventionstext geht unter dem Eindruck der starken Gefährdung der europäischen Landschaften von einem komplexen, ganzheitlichen Ansatz mit dem Menschen im Mittelpunkt aus. Hervorzuheben ist auch der Gestaltungswille und der Gestaltungsauftrag in Hinblick auf eine weitere gezielte Landschaftsentwicklung. Das Ziel der Konvention lautet daher, Weiterentwicklung anstelle von Zerstörung der Landschaft. Voraussetzungen dazu sind Bewusstseinsbildung sowie Charakterisierung der Landschaften unter Berücksichtigung aller Aspekte, insbesondere Kultur und Tradition. Wesentliche Merkmale der Konvention und ihrer Umsetzung sind Subsidiarität, Erarbeitung von Leitlinien für die Charakterisierung und Evaluierung, Erfahrungsaustausch, Auszeichnungen (z.B. "Europäischer Landschaftspreis") und der Schutz der Landschaften von gesamteuropäischer Bedeutung.

Österreich ist dieser Konvention bislang nicht beigetreten. Die Bundesländer und der Bund begrüßen zwar Idee und Ziele des Konventionsentwurfes, stehen der Konvention als zusätzlichem rechtsverbindlichen Instrument wegen das damit verbundenen administrativen und finanziellen Aufwandes aber reserviert gegenüber. In einer akkordierten österreichischen Stellungnahme wurde in der Diskussionsphase darauf hingewiesen, dass es zielführender schiene, die Effizienz, Koordination sowie auch die Transparenz der bestehenden nationalen, europäischen und internationalen Regelungsmechanismen und Instrumente (z.B. internationale Abkommen) zu verbessern. Dem Geist der Konvention hätte auch in Form einer "Europäischen Charta" oder einer "Resolution des Europarates" Rechnung getragen werden können.

Ansprechpartner: Mag. Günther Nowotny (gemeinsamer Ländervertreter)

Statistik für Internationalen Naturschutz
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