
Biodiversitätskonvention
Beitritt Österreichs: 1994; BGBl. Nr. 213/1995
Weltweites Übereinkommen.
Das Ziel ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt und nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile. Ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Durch die Ratifikation verpflichtete sich Österreich zur Umsetzung der Inhalte der Konvention. Im Bereich Naturschutz sind demnach nicht nur Arten, sondern die gesamte belebte Natur in ihrer Vielfalt, z.B. durch die Bewahrung von Lebensräumen zu schützen. Die Vertragsstaaten werden verpflichtet gemäß Art. 6 dieses Übereinkommens eine nationale Strategie für alle Bereiche zur Erhaltung der Artenvielfalt auszuarbeiten. Die Vertragsparteien haben die biologische Vielfalt sowohl "in situ" (vor Ort in Schutzgebieten, Art. 8) als auch "ex situ" (in speziellen Einrichtungen wie Tiergärten, Gen- und Samenbanken) zu schützen. Forschung und Ausbildung, Überwachung/Monitoring sowie Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung sollen intensiviert werden (Art. 12 und 13).
Österreichische Kommission zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Nationale Kommission des UN - Übereinkommens über die biologische Vielfalt
Das Ziel ist die:
- Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt z.B. durch Erstellung der vorgesehenen nationalen Berichte an die UN,
- Ausarbeitung und Weiterführung einer nationalen Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt gemäß Art. 6 des Übereinkommens, die am 20. August 1998 vom Ministerrat der österreichischen Bundesregierung angenommen wurde.
- Die Kommission dient der Implementierung der Biodiversitäts-Konvention und der PES (Pan-Europäischen Strategie für biologische und Landschaftsvielfalt) gleichermaßen.
Biodiversität in Österreich
Biodiversitätsforschung in Europa
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