|

Alpenkonvention
Die Alpenkonvention wurde einer Initiative der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA folgend, 1991 in Salzburg von den Umweltministern der Alpen-Anrainerstaaten unterzeichnet und ist in Österreich 1995 als Bundesgesetzblatt Nr. 477 verlautbart worden. Die eigentlichen Ausführungsbestimmungen, also die für die Umsetzung der Alpenkonvention relevanten Bestimmungen, sind in sog. „Protokollen“ verankert, welche nach eingehenden, insbesonders bezüglich des Verkehrsprotokolls langwierigen Verhandlungen von Österreich 2002 ratifiziert worden sind. Seit 18. Dezember 2002 sind die als Bundesgesetzblätter verlautbarten Protokolle zur Durchführung der Alpenkonvention in den folgenden Bereichen wirksam:
Ziel der Alpenkonvention ist es insbesonders, unter Berücksichtigung der Interessen der Bewohner des Alpenraumes und zum Schutz der störungsanfälligen und sensiblen Umwelt dieses Großraumes von europäischem Interesse eine ausgewogene Entwicklung unter Berücksichtigung sozioökonomischer wie auch ökologischer Interessen zu gewährleisten.
Eine Reihe von Protokollbestimmungen weisen einen ausreichenden Grad an Bestimmt-heit auf, um als unmittelbar anwendbares Recht gelten zu können. Eine diesbezügliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2003 und eine unlängst ergangene Entscheidung des Umweltsenates verdeutlichen dies. Die Alpenkonvention sollte aber nicht als restriktives „Verhinderungsinstrument“ missverstanden werden, sie eröffnet vielmehr eine breite Palette von Möglichkeiten zur Lösung alpen- bzw. berggebietsspezifischer Fragen. So sind beispielsweise vermehrte Förderungsanstrengungen, etwa zur Erhaltung der Schutzfunktion von Bergwäldern Maßnahmen für vertraglichen Natur- und Landschaftsschutz, zur Verkehrsreduktion oder, zur Begrenzung von Schadstoffeinträgen usw. aus der Alpenkonvention ableitbar. In diesem Zusammenhang kommt dem Umstand besondere Bedeutung zu, dass auch die Europäische Union die Alpenkonvention (bisher aber noch nicht die Protokolle) unterzeichnet hat.
Die Alpenkonvention ist mittlerweile zu einem weltweit angesehenen Musterbeispiel Erfolg versprechender Problemlösungsansätze für Berggebiete geworden. Mittlerweile wurde bereits, nach dem Vorbild der Alpenkonvention eine Karpatenkonvention entwickelt und unterzeichnet, am Weltumweltgipfel von Johannisburg 2003 wurde die Alpenkonvention als global relevantes Musterbeispiel präsentiert und sind auch in anderen Bergregionen Überlegungen im Gange, nach dem Beispiel der Alpenkonvention internationale Vertragswerke zu schaffen, welche auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Problemlösung und Konfliktvermeidung unterstreichen.
Im Land Salzburg sind 94,7 % der Landesfläche (alle Gemeinden, außer den nördlichen Flachgauer Gemeinden) im Anwendungsbereich der Alpenkonvention gelegen. Wichtige Initiativen im Rahmen der Alpenkonvention sind beispielsweise das Netzwerk alpiner Schutzgebiete, welchem u. a. der Nationalpark Hohe Tauern angehört und die Gemeindeinitiative „Allianz in den Alpen“ , welche im Sinne der Agenda 21 besonders wirksame, der Nachhaltigkeit verpflichtete Gemeindeprojekte (beispielsweise in den Bereichen Schadstoffreduktion bei Heizanlagen, Verkehrsreduktion, Biotopschaffung und –pflege in Gemeinden, naturschonende Tourismusprojekte) entwickelt. Neue Impulse zur Alpenkonvention sind von dem im Vorjahr in Innsbruck eingerichteten Ständigen Sekretariat der Alpenkonvention zu erwarten (e-mail: noel.lebel@conventionalpine.org).
Anwendungsbereich der Alpenkonvention in Salzburg
Die Alpen brauchen einen besonderen Schutz.
Natur und Recht in Europa - Alpenkonvention
Bundesgelder für die Umsetzung der Alpenkovention
Aktuell : Entscheidung des Österr. Verwaltungsgerichtshofes zur unmittelbaren Geltung des Art. 14 Abs. 1 Bodenschutzprotokoll (Rodungsverbot in labilen Gebieten). mehr ...
|
Statistik für Internationalen Naturschutz
|
|
|
|

|
|